Unter dem roten Clubdach des VfB Stuttgart muss sich das Präsidium mit einem wichtigen Thema auseinandersetzen. Foto: Baumann/Hansjürgen Britsch

Der Aufruf zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschäftigt den VfB Stuttgart. In Bezug auf die Herausgabe von Mitgliederdaten gibt es nun einen weiteren Ansatz der vier Initiatoren.

Die Initiatoren einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beim VfB Stuttgart haben den nächsten Schritt vollzogen – und verstehen diesen als Entgegenkommen. Es geht dabei um die erbetene Herausgabe von Mitgliederdaten, um alle VfB-Mitglieder über ihren Antrag informieren zu können. Ein juristischer Knackpunkt bei dem Aufruf, der bislang vornehmlich über das Internet läuft.

Mindestens gültige 6500 Stimmen werden benötigt, um das Vorhaben einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach der Fußballsaison in die Tat umsetzen zu können. Tagungsordnungspunkte wären Abwahlanträge, die das Präsidium um Claus Vogt sowie den Vereinsbeirat betreffen. Das VfB-Präsidium lässt deshalb prüfen, ob es rechtens ist, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben.

Der bisherige Plan von Monica Wüllner, Christoph Burandt, Hans Dürr und Andreas Waldner sieht allerdings vor, dass die Daten an einen Treuhänder übergeben werden. Dafür wurde der Tübinger Professor Matthias Wenn benannt. Jetzt haben sich die Initiatoren mit einem anwaltlichen Schreiben erneut an den VfB gewandt – mit dem Vorschlag, dass sie einem Mailversand an alle Mitglieder direkt durch den VfB zustimmen würden. Vorausgesetzt, der Datentreuhänder könne den „Versand beim VfB begleiten und überprüfen“.