Anwohnerparken in Stuttgart – noch ist es in der Stadt sehr günstig. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Ein Euro Gebühr am Tag für das Parken am Straßenrand für Anwohner ist erlaubt. Das ist die entscheidende Botschaft des Bundesverwaltungsgerichts – auch wenn eine Freiburger Regelung aus formalen Gründen gekippt wurde, sagt Andreas Geldner.

Auf den ersten Blick wirkt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die Freiburger Gebührenordnung für das Anwohnerparken gekippt hat, wie eine Niederlage. Zumindest für all diejenigen, die in den Gebühren ein Instrument sehen, um für etwas mehr Gerechtigkeit bei der Nutzung unserer Straßen zu sorgen.