Die Einfuhr von 34 Kilogramm Marihuana hätte früher mindestens vier Jahre Haft bedeutet. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die neuen Kifferregeln sind erst eine Woche alt, und schon gibt es einen Präzedenzfall aus der Region. Das Urteil zeigt: Der Schmuggel von 34 Kilogramm Gras bringt einen immer noch hinter Gitter. Aber was genau ist eine „nicht geringe Menge Cannabis“?

„Diese Kammer ist wohl eine der ersten, die die Ehre – oder die Last – hat, das neue Cannabisgesetz anzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Marko Louis Becker zu Beginn seines Plädoyers. Am Dienstag wurde am Landgericht Stuttgart der Drogenschmuggel eines 23-Jährigen von Spanien nach Kornwestheim verhandelt – ein unauffälliges und doch besonderes Drogendelikt. Denn die Plädoyers und das Urteil gegen den Albaner geben Aufschluss, wie sich die Rechtsprechung rund um Cannabisdelikte in Zukunft verändern.