Die Kosten für sogenannte Erdbestattungs-Wahlgräber wie auf dem Friedhof Untertürkheim werden vom Sozialamt nicht übernommen. Foto: Müller Quelle: Unbekannt

Von Alexander Müller

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die Sozialleistungen benötigen, steigt in Deutschland immer mehr an. Im Zuge dessen fehlen auch immer häufiger die nötigen Mittel, für ein würdevolles Begräbnis - auch in Stuttgart. Umso wichtiger aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Bestatter (BDB) ist daher bereits frühzeitig einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Denn diese Gelder sind im Notfall vor dem Zugriff des Sozialamts sicher.

Der Hilferuf des BDB kommt nicht von ungefähr. So stieg laut Statistischem Bundesamt die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Vergleich zum Vorjahr um 9000 auf 453 000. Nach den jüngsten Daten von 2014 waren 292 000 Frauen und 161 000 Männer betroffen. Auch die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege wuchsen, von 2,6 Milliarden Euro 2005 auf zuletzt 3,5 Milliarden Euro. Ähnliches ist auch in Stuttgart zu beobachten. In der Landeshauptstadt stieg die Zahl der Pflegebedürftigen von 11 388 im Jahr 2009 auf 13 609 im Jahr 2013 an. Das sind immerhin 23 von 1000 Einwohnern. Einher geht damit auch, dass immer öfters die Kommune für die Bestattung aufkommen muss, da keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind. Verzeichnete das Sozialamt Stuttgart 2013 noch 256 Fälle, so waren es 2014 bereits 282 Fälle. „Die Summe beläuft sich dabei auf mehr als 444 000 Euro“, sagt Martin Schult vom Sozialamt.

Als Maßstab diene dabei „eine Bestattung in ortsüblicher, einfacher und würdiger Form“ - unabhängig von der Lebensstellung des Verstorbenen. Darin enthalten sind die anfallenden städtischen Gebühren für ein Reihengrab, egal ob Erd- oder Urnenbestattung, einen einfachen Sarg, den Transport, die Dekoration, das Holzkreuz und das Orgelspiel. Darin nicht enthalten sind die vom Ordnungsamt angeordneten Beerdigungen, wenn keine Verwandten vorhanden sind oder diese sich weigern, die Kosten zu übernehmen - immerhin 300 bis 350 Fälle pro Jahr, laut Hagen Dilling, dem stellvertretenden Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes. „Diese werden in den anonymen Grabanlagen für Urnen auf dem Steinhaldenfriedhof beigesetzt“, erklärt Dilling.

Der BDB rät angesichts der Umstände dringend zu einer Bestattungsvorsorge. Man sollte sich nicht auf die Haltung zurückzuziehen, dass diese Aufgabe den Kindern obliege. Und immer mehr Menschen wollen bereits im Vorfeld für die eigene Beerdigung die nötigen Schritte einleiten. „Die Zahl der Vorsorgeverträge hat in den vergangenen zehn Jahren extrem zugenommen“, sagt Betriebsleiter Rudolf Klaschka von Walter Haas Bestattungen in Bad Cannstatt. Viele Menschen wollen bereits im Vorfeld das eigene Begräbnis regeln - auch und vor allem finanziell. Denn grundsätzlich gelte die Vorgehensweise: Wer bezahlt, bestimmt auch. „Das sollte man aber rechtzeitig in Angriff nehmen“, ergänzt Mathias Rentschler vom Bestattungsdienst Rentschler in Bad Cannstatt. Denn oftmals reicht die Rente für die Kosten im Pflegefall nicht aus. „Die im Vorfeld abgeschlossene Sterbegeldversicherung oder das Treuhandkonto sind hingegen relativ sicher“, sagt Rentschler.

Je nach Kommune werden unterschiedliche sogenannte Schonbeträge angesetzt. In Stuttgart liegen diese laut Sozialamt bei maximal 6600 Euro für eine Erdbestattung und 5400 Euro für eine Feuerbestattung bei Alleinstehenden. Für Eheleute in einem Gemeinschaftsgrab bei einer Erdbestattung bei 13 100 Euro sowie einer Feuerbestattung zwischen 10 900 und 11 500 Euro. „Inklusive der Beerdigungs- und Nutzungsgebühr für 20 Jahre“, sagt Schult. Angesichts der Zahlen erscheint eine Bestattungsvorsorge mehr als sinnvoll.

bestattungskosten in Stuttgart

9.3 Die Friedhofsgebührensatzung wurde in Stuttgart letztmals vor zwei Jahren angepasst und „ist somit sehr neu“, sagt Hagen Dilling, der stellvertretende Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts.

9.3 Bestattungsgebühr: 9.3 Diese einmaligen Kosten für die Bereitstellung des Grabes reichen von 217 Euro beim Kolumbarium bis 1010 Euro beim Erdgrab für das Öffnen und Schließen der Grabstätte. Je nach weiterer Ausgestaltung kommen noch Gebühren für zum Beispiel die Feierhalle bis hin zu Verwaltungsgebühren hinzu.

9.3

9.3 Nutzungsdauer: 9.3 Die Dauer der Nutzung wurde im Zuge der neuen Friedhofsgebührensatzung von 15 auf mindestens 20 Jahre verlängert. Ein kürzerer Zeitraum ist in der Landeshauptstadt nicht möglich. Während beim anonymen und Reihen-Urnengrab sowie Reihen-Erdgrab die Rechte nach dieser Dauer direkt wieder an die Stadt zurückfallen, kann diese bei allen anderen Grabformen beliebig oft um weitere 20 Jahre verlängert werden.

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9.3 Nutzungsgebühr: 9.3 Die Gebühren sind je nach Art des Grabes sehr unterschiedlich. Beim anonymen und Reihen-Urnengrab betragen diese 35 Euro im Jahr (700 Euro für 20 Jahre). Beim Reihen-Erdgrab 47 Euro (940 Euro). Beim Urnen-Wahlgrab 87 Euro (1740 Euro). Für ein Erdbestattungs-Wahlgrab sind 98 Euro pro Jahr fällig (1960). Die teuerste Variante sind die in der Landeshauptstadt möglichen Sonderformen für Urnenbestattungen in Baum- oder Rasengräbern sowie im Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof mit 114 Euro pro Jahr (2280 Euro).