In Höpfigheim wird schon gebaut – in einem Gebiet, das nach einem nun gekippten Paragrafen entwickelt wurde. Foto: Werner Kuhnle

In einem Neubaugebiet in dem Steinheimer Stadtteil hat offenbar ein gekippter Baurechtsparagraf weniger gravierende Folgen. Dafür gibt es anderweitig Probleme.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs für unzulässig zu erklären, hat viele Kommunen und Bauwillige wie ein Schlag getroffen und große Verunsicherung ausgelöst. In Marbach wurde das Verfahren für den Keltergrund im Stadtteil Rielingshausen deshalb auf null zurückgesetzt. Es soll komplett neu aufgerollt werden. Die Erschließung hatte aber noch nicht begonnen, so dass zumindest nicht geklärt werden muss, was das Urteil für laufende oder genehmigte Bauprojekte bedeutet. Anders die Situation im Areal Seewiesen-Erweiterung in Steinheim-Höpfigheim, wo längst die ersten Häuser stehen – aber auch nicht alle.