Justizminister Marco Buschmann will Milde bei Blechschäden walten lassen. Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Begründung des Ministers für die Entkriminalisierung von Unfallflucht überzeugt nicht, findet unser Autor Norbert Wallet.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) regt an, Unfallflucht nach reiner unabsichtlicher Sachbeschädigung nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Zugleich bringt er eine Meldepflicht, der auch online Genüge getan werden könnte, ins Spiel. Sie würde die heute verpflichtende „angemessene Wartezeit“, also das physische Ausharren am Unfallort, ersetzen. Was ist davon zu halten?

Was ist kriminell?

Es ist ja wohltuend, wenn Politiker einmal nicht der Versuchung nachgeben, immer härtere Strafen zu fordern. Nur ist Buschmanns Argumentation nicht überzeugend. Er stellt die Frage, ob es angemessen ist, „dass ein Kriminalstrafverfahren bei Vorgängen mit reinen und unbeabsichtigten Sachschäden einzuleiten ist“.

Das geht am entscheidenden Punkt vorbei: Die Strafe wird nicht wegen einer unabsichtlichen Sachbeschädigung ausgesprochen. Die kann jedem passieren und ist kein kriminelles Handeln. Es geht vielmehr um das Entfernen vom Unfallort, mit dem sich der Unfallverursacher seiner Verantwortung entzieht – nicht selten mit erheblichen Unannehmlichkeiten für die Betroffenen. Es gibt keinen Grund, dies zu entkriminalisieren.