Von ihrem alten Lappen müssen sich einige Personen in diesem Jahr verabschieden. Foto: dpa/Andrea Warnecke

Führerscheinbesitzer, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren alten Lappen umtauschen. Wir erklären, wie man an die neue Fahrerlaubnis kommt.

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, sollte sich bald von seinem alten Lappen verabschieden: Denn diese Jahrgänge müssen ihre alten Führerscheine gegen neue eintauschen. Damit sollte man aber nicht zu lange warten: Denn die Frist für diese Jahrgänge läuft am 19. Januar 2024 ab, die Bearbeitungszeit liegt bei etwa zwölf Wochen. Aber warum muss man eigentlich den Führerschein tauschen? Wer ist betroffen? Und welche Konsequenzen hat es, wenn man das nicht tut?

Warum muss man seinen Führerschein tauschen? Der Tausch geht auf eine Regelung der EU zurück. Diese besagt, dass alle Führerscheine bis zum 19. Januar 2024 gewechselt werden müssen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Das soll dafür sorgen, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Muster erhalten. Dies soll die Fahrerlaubnis vor allem fälschungssicher machen.

Wer ist von dieser Regelung betroffen? Insgesamt müssen 43 Millionen Führerscheinbesitzer in Deutschland ihre Fahrerlaubnis tauschen, nämlich die, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben. Allerdings müssen nicht alle 43 Millionen Fahrer sich gleichzeitig um einen neuen Führerschein bemühen. Das Prozedere erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsjahr des Führerscheins. In diesem Jahr sind eben die Jahrgänge von 1965 bis 1970 an der Reihe.

Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche? Ab dem 19. Januar 2024 wird der alte Lappen ungültig. Das betrifft aber nicht die allgemeine Fahrerlaubnis, das bedeutet, man darf danach theoretisch weiterhin Autofahren. Verpasst man jedoch die Frist und gerät in eine Polizeikontrolle, muss man zehn Euro Bußgeld dafür zahlen.

Was muss man beim Umtausch genau beachten? Beim Umtausch geht es tatsächlich nur darum, einen aktuellen Führerschein zu erhalten. Es gibt keine zusätzlichen regelmäßigen ärztliche Untersuchungen oder andere Prüfungen der Fahrtüchtigkeit. Die neue Fahrerlaubnis ist dann 15 Jahre gültig, danach muss wieder eine neuer Führerschein ausgestellt werden. Das dient dazu, dass der Name und das Foto des Fahrers aktuell gehalten werden.

Wie tausche ich meinen alten gegen einen neuen Führerschein? Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes. Für die neue Fahrerlaubnis gibt es aber keine lange Wartezeiten auf dem Amt und es ist auch kein Termin nötig: Denn für den Tausch muss man nicht persönlich aufs Amt gehen, alle Unterlagen können per Post an das Landratsamt gesendet werden. Die notwendigen Unterlagen findet man etwa für den Kreis Böblingen im Internat unter www.lrabb.de/Umtausch+EU_Kartenfuehrerschein . Den alten Lappen bekommt man entwertet zusammen mit dem neuen Führerschein zurück.