Der Eurofighter-Einsatz am Freitag über Stuttgart wurde in letzter Minute abgebrochen. Wie das Abfangen eines Flugzeugs abläuft und was schlimmstenfalls passieren kann, lesen Sie hier.
Stuttgart - Der Überschallflug über Stuttgart hat am Freitag für großes Aufsehen beziehungsweise Aufhorchen gesorgt – auch, weil die Kampfjets der Luftwaffe sich nicht bei einer Übung, sondern auf einem Alarmflug befanden. Solche Situationen sind gar nicht so selten und kommen beispielsweise dann vor, wenn ein Flugzeug für die Flugsicherung nicht mehr erreichbar ist. Denn so groß der Himmel scheinen mag: Um Kollisionen und gefährliche Situationen zu vermeiden, muss jedes Flugzeug identifizier- und erreichbar sein und die Anweisungen vom Boden – zum Beispiel eine Änderung der Flughöhe – befolgen.
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Bevor aber Abfangjäger aufsteigen, wird vom Boden aus versucht, das Flugzeug zu erreichen. Dafür gibt es international festgelegte Notfunkfrequenzen. Bleibt dies ohne Erfolg, kann das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum entscheiden, die sogenannte Alarmrotte loszuschicken. Diese Gruppe aus zwei bis drei Kampfjets ist stets einsatzbereit und steigt innerhalb von maximal 15 Minuten nach dem Alarm auf. In der Regel sind die Flugzeuge mit Raketen und Munition für die Bordkanone bewaffnet – da die Eurofighter sich zum Zeitpunkt des Alarms am Freitag aber gerade auf einem Übungsflug befanden, ist dies in diesem Fall fraglich.
Das geschieht, wenn ein Flugzeug sich nicht per Funk meldet
Das Militär unterscheidet bei solchen Einsätzen zwischen „Alpha-Scramble“ und „Tango-Scramble. Ersteres bezeichnet einen Ernstfall, zweiteres eine Übung. Erst in der Luft erfahren die Kampfpiloten, um welche Art Flug es sich handelt. Am Freitag ging es um einen Ernstfall.
Von einer Bodenstation werden die Kampfflugzeuge zu dem Flugzeug, das abgefangen werden soll, geleitet. In dieser Phase wurde der Einsatz am Freitag abgebrochen, nachdem der Pilot des Geschäftsreisejets sich über Funk gemeldet hatte. Wäre das nicht der Fall gewesen, wären die Kampfjets auf Sichtweite herangeflogen, um Typ und Kennung des Flugzeugs herauszufinden.
Kommunikation über Gesten und Lichtsignale
Die Jetpiloten überprüfen in solchen Fällen auch, ob die Maschine ein Problem hat – beispielsweise könnten Besatzung und Passagiere nach einem Druckabfall in der Kabine ohnmächtig sein, die Funkausrüstung könnte ausgefallen sein, vielleicht könnte sogar eine Entführung vorliegen. In den meisten Fällen hat der Pilot des abgefangenen Flugzeugs aber nur die Funkausrüstung falsch bedient und/oder den sogenannten Transpondercode, der jedem Flugzeug zur Identifizierung zugewiesen wird, falsch eingestellt.
Die Kampfpiloten versuchen, mit der Besatzung des abgefangenen Flugzeugs Kontakt aufzunehmen und ihnen verständlich zu machen, dass sie Funkkontakt aufnehmen sollen. Die dafür vorgesehene Funkfrequenz ist in jedem Land der Erde gleich. Auch Privatpiloten lernen in ihrer Ausbildung, dass sie diese Frequenz einstellen sollten, wenn plötzlich ein Jagdflugzeug neben ihnen herfliegt. Dies sollte der abgefangene Pilot damit bestätigen, dass er mit den Flügeln seiner Maschine wackelt. Auch über festgelegte Lichtsignale können die Piloten miteinander kommunizieren – und zum Beispiel einen Notfall melden.
Auch am Stuttgart Airport gab es schon eine erzwungene Landung
Dreht der Kampfjet plötzlich ab, kann das Flugzeug seine Reise fortsetzen. Wackelt das Militärflugzeug dagegen mit den Flügeln, muss das abgefangene Flugzeug diesem folgen. Geleitet der Militärjet das Flugzeug zu einem Flughafen und fährt dort sein Fahrwerk aus, bedeutet dies, dass das zivile Flugzeug dort landen soll. Auch dies ist selten, kam aber bereits vor – sogar am Flughafen Stuttgart. Dort musste im Juli 2017 ein mit rund 200 Passagieren besetztes Flugzeug aus Südkorea landen, nachdem der Funkkontakt zu der Boeing 777 abgebrochen war.
Würde die Besatzung eines Flugzeugs den Anweisungen der Militärpiloten nicht folgen – zum Beispiel, weil der Flieger entführt worden ist, dürften die Kampfjets unter Umständen Warnschüsse mit ihrer Bordkanone abfeuern oder versuchen, das Flugzeug abzudrängen. Der Abschuss einer Verkehrsmaschine ist vom Bundesverfassungsgericht für nicht zulässig erklärt worden.