Am kommenden Dienstag wird im Prozess um einen Doppelmord im Mercedes-Werk das Urteil gesprochen. Foto: Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttg/ 

Die Verteidigung plädiert auf Totschlag, ohne einen konkreten Strafantrag zu stellen. Das Gericht weist darauf hin, dass der Angeklagte im Fall einer Verurteilung wegen Mordes nicht automatisch nach 15 Jahren entlassen werden würde.

Am siebten Verhandlungstag im Prozess um die tödlichen Schüsse im Mercedes-Werk gegen einen 53-jährigen Angeklagten haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Sicht der Dinge nach der Beweisaufnahme in den Schlussplädoyers zusammengefasst. Staatsanwalt Wolfgang Friedrich forderte eine lebenslange Strafe wegen zweifachen heimtückischen Mordes, die Nebenklage sah zudem das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an.