Im Juli 2013 kamen die ersten libyschen Patienten in Stuttgart an. Foto: Lichtgut//Leif Piechowski

Die 20. Wirtschaftsstrafkammer will sich auf die für Strafen relevanten Vorwürfe des Betrugs und der Untreue gegen drei ehemalige Mitarbeiter beschränken. Das Kuwait-Projekt spielt keine große Rolle mehr.

Die 20. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts will den Klinikum-Prozess weiter straffen. Viele der 23 Tatvorwürfe gegen die verbliebenen drei wegen Betrugs, Untreue und Bestechung angeklagten Personen, die von 2013 bis 2016 in der für Auslandspatienten zuständigen International Unit (IU) gearbeitet haben, sollen fallengelassen werden. Diese fielen im Verhältnis zu den verbleibenden Vorwürfen im Falle einer Verurteilung nicht ins Gewicht.