Die Feuerwehr ist nach mehreren Notrufen in den Stuttgarter Westen ausgerückt. Foto: STZN

In Stuttgart-West hat in der Nacht auf Sonntag ein lauter Knall die Anwohner aufgeschreckt. Zahlreiche Notrufe gingen ein. Polizei und Feuerwehr rückten aus.

Schreckmoment im Stuttgarter Westen: In der Nacht auf Sonntag hat ein lauter Knall Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Schlaf gerissen. Die Detonation soll so laut gewesen sein, dass selbst Fenster an Wohngebäuden gewackelt haben, sagten Leser gegenüber unserer Redaktion am Sonntag.

Bei der Polizei gingen nach eigenen Angaben gegen Mitternacht zahlreiche Notrufe von besorgten Bürgern ein, die aufgrund des lauten Knalls von einer enormen Sprengkraft ausgingen und sich an die Gasexplosion in der Köllestraße im April dieses Jahres erinnert fühlten. Neben der Polizei rückte auch die Feuerwehr aus mit vier Einsatzwagen und zwölf Rettungskräften.

Die Explosion soll sich in der Nähe eines Spielplatzes und einer Kita ereignet haben, an der Ecke Breitscheidstraße/Hasenbergstraße. Doch am Einsatzort stellten die Beamten nach eigenen Angaben keinen Schaden aufgrund einer Explosion fest. Der Lärm um Mitternacht war offenbar durch einen Böller ausgelöst worden, teilte ein Polizeisprecher am Sonntag auf Anfrage mit. Auch verletzt wurde demnach niemand.

Die Feuerwehr hatte das Gebiet unter anderem mit Einsatzkräften auf einer Drehleiter abgesucht. Man habe kein Feuer oder einen anderen Schaden feststellen können, teilte ein Feuerwehrsprecher mit. Allerdings wurden Böllerreste entdeckt.

Für verbotene Sprengkörper drohen hohe Strafen

Wer den Böller gezündet hat, ist bisher unklar. Allerdings könne die Aktion laut Polizei noch Folgen für den oder die Täter nach sich ziehen. „Das stellt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit dar“, sagt ein Polizeisprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Denn außerhalb der Silvesterzeit ist es verboten, Feuerwerkskörper zu zünden. Das Vergehen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft.

Noch härter fällt die Strafe aus, wenn es sich um einen Böller handelt, der nicht offiziell im Laden gekauft werden kann und illegal erworben wurde. In diesem Fall gilt: „Wenn man den Täter erwischt, muss er sich möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffmittelgesetz verantworten.“