Nicht jeder hat einen Garten zur Verfügung, um zu grillen. Viele weichen daher auf Balkone aus. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Wer auf Balkon, Trasse oder im Garten grillen möchte, muss Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Bei Belästigung kann Bußgeld drohen.

Bad Cannstatt - Mit den ersten Sonnentagen beginnt für viele Menschen die Grillsaison. Da wegen des Coronavirus öffentliche Grillstellen in Stuttgart gesperrt sind, darf ausschließlich auf privaten Grundstücken und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen gegrillt werden. So manche, denen kein eigenes Gartengrundstück oder eine Terrasse zur Verfügung steht, stellen den Grill kurzerhand auf dem Balkon auf. Doch wann ist Grillen wo eigentlich erlaubt? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, dennoch gibt es einige Verhaltensrichtlinien.