Reisende sollten ihre Fahrt während des Streiks möglichst verschieben. Foto: IMAGO/Martin Wagner/IMAGO/Martin Wagner

Die Lokführergewerkschaft GDL hat von Mittwoch bis Freitag einen Streik angekündigt. Wann gibt es eine Entschädigung und kann kostenlos umgebucht werden? Was Fahrgäste wissen müssen.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat für diese Woche einen mehrtägigen Streik angekündigt: Der Ausstand soll im Personenverkehr am Mittwoch um 02 Uhr beginnen und am Freitag um 18 Uhr enden. Die Deutsche Bahn kündigte einen Notfahrplan an, der aber nur ein sehr begrenztes Angebot sichern wird. Reisende sollten ihre Fahrten wenn möglich verschieben. Was es sonst noch zu beachten gibt:

Kann ich kostenlos umbuchen?

Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Auch ein Vorziehen der Reise auf Montag oder Dienstag ist möglich. Das Ticket gilt immer für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.

Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, kann das Ticket auch kostenlos storniert werden, das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.

Wann gibt es Entschädigung?

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.

Wie komme ich an mein Geld?

Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für zu stornierende Sitzplatzreservierungen. Reisende müssen sich dafür an eine DB Verkaufsstelle wenden.

Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.