Auch viele Lastwagen fahren durch Affalterbach. Foto: Werner Kuhnle

Ist dies das Ende für die seit vielen Jahren geplante Ortsumgehungsstraße in Affalterbach? Danach sieht es zurzeit aus – doch die Begründung steht noch aus, die eine Hintertür offen lassen könnte.

Die Entscheidung liegt vor, die Begründung noch nicht: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist den am 9. Juni 2020 gestellten Normenkontrollanträgen von drei betroffenen Landwirten gefolgt und hat den Bebauungsplan „Ortsentlastungsstraße Affalterbach“ für unwirksam erklärt. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof wurde nicht zugelassen; dagegen kann die Gemeinde aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

Auf alle Fälle ist damit der seit vielen Jahren geplante Straßenbau vorerst gestoppt – vielleicht sogar endgültig vom Tisch. Das hängt von der Begründung der Richter ab, die erst Anfang August vorliegen soll. „Vielleicht ist der Bebauungsplan an etwas gescheitert, das man ‚heilen’ kann, sodass er nach einer Änderung doch noch wirksam sein kann – vielleicht aber auch nicht“, sagte Bürgermeister Steffen Döttinger. Davon hänge es ab, ob man eine Nichtzulassungsklage erhebe.

Welche Rolle spielte die Klassifizierung der Straße?

Ein möglicher Grund könnte die Frage der Straßeneinstufung als kommunale Straße statt als Landesstraße sein. Diesen Punkt hatte die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung am 5. Juli mehrfach erwähnt und dabei betont, dass das Gesetz hier keinen Spielraum biete. Das Land jedoch hat zuvor laut Döttinger klar signalisiert, dass es keine Umgehungsstraße für Affalterbach bauen werde.

Claudia Koch von der Unabhängigen Liste Affalterbach (ULA), der aus einer Initiative gegen die Umgehungsstraße hervorgegangenen Gemeinderatsfraktion, sagte, man müsse natürlich noch die Urteilsbegründung abwarten. Doch aus ihrer Sicht sind die Bedenken der Landwirte vom Gericht berücksichtigt worden. Sie wirft Verwaltung und Gemeinderat vor, die Anwohner der belasteten Straßen mit Blick auf die geplante Umgehungsstraße 18 Jahre lang vertröstet und Verbesserungsvorschläge der ULA wie beispielsweise die Förderung von Schallschutzfenstern abgelehnt zu haben. „Wir hoffen, dass Gemeinderat und Verwaltung jetzt mehr für die Anwohner tun“, so Koch.

Anforderungen an Artenschutz und Schutz des Eigentums verschärft

Der Anwalt der Landwirte, Hansjörg Hartmann, sagte: „Der Bürgermeister läuft an den schärfer gewordenen Kriterien der Rechtssprechung auf.“ Diese beträfen den Arten- und Umweltschutz und den Schutz des Eigentums. Auch sei es bei so langen Planungen immer wieder notwendig, Verkehrsgutachten zu aktualisieren, was aus seiner Sicht nicht geschehen sei.