Die vergangenen Monate haben es sich viele Mieter drei Mal überlegt, das Thermostat an der Heizung hoch zu drehen. Foto: dpa/Friso Gentsch

Vielen Mietern wird Bang beim Gedanken an die drohende Heizkostennachzahlung. Wie man vorsorgen und sich rechtlich absichern kann – wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Energieversorger haben ihre Preise in der ersten Jahreshälfte 2022 deutlich erhöht. Vermieter reichen diese Kosten bei der jährlichen Heizkostenabrechnung an die Mieter weiter. 2023 werden hohe Nachzahlungen für 2022 erwartet. Der Mieterbund beantwortet die wichtigsten Fragen.

Trifft es alle Mieter?

Fast alle. Knapp die Hälfte der rund 43 Millionen Wohnungen werden mit Gas beheizt, rund ein Viertel mit Heizöl. Hinzukommt Fernwärme, die rund 15 Prozent aller Wohnungen mit Wärme versorgt und für welche Erdgas als Brennstoff ebenfalls eine zentrale Rolle spielt. Das bedeutet, von den Preisanstiegen für Öl und Gas werden unmittelbar bis zu 90 Prozent aller Wohnungen und damit fast alle Mietverhältnisse betroffen sein.

Kann der Vermieter eine höhere Vorauszahlung verlangen?

Nein. Einen Anspruch auf höhere Vorauszahlungen hat der Vermieter nur nach einer „formal und inhaltlich korrekten Abrechnung der Nebenkosten“. Ergibt diese Abrechnung einen Saldo zulasten des Mieters und ist davon auszugehen, dass bei gleichbleibender Vorauszahlung in Zukunft das Geld nicht ausreichen wird, dann darf der Vermieter höhere Vorauszahlungen verlangen. Die Höhe ergibt sich aus dem Ergebnis der Jahresabrechnung geteilt durch zwölf. Ist allerdings klar, dass die Kosten steigen oder gestiegen sind, so können diese Steigerungen in den Abschlag einbezogen werden.

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Sollte man Geld zurücklegen?

Um vorbereitet zu sein, sollten Mieter entweder Geld zurücklegen – oder freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten. Ein Vorteil bei der Erhöhung der Vorauszahlung kann sein, dass damit der Nachzahlungsbetrag gemindert werden kann. Nachteil: Das Geld liegt beim Vermieter. Streitigkeiten um die Rückzahlung von Nebenkostenguthaben sind nicht unüblich und kosten Zeit, Geld und Nerven. Bei der eigenen Rücklage bleibt das Geld in der „eigenen“ Hand.

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Was ist, wenn Mieter nicht für die Mehrkosten aufkommen können?

Finanziell schwächere Mieter sollten frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Im Idealfall können sich die Parteien auf eine Rückzahlungsmodalität (Ratenzahlung) einigen. Mieter sollten sich – gegebenenfalls über einen Mieterverein – dazu erkundigen, ob für sie eine staatliche Unterstützung (wie zum Beispiel Wohngeld) in Frage kommen kann

Wie lange haben Mieter Zeit, um den Saldo zu bezahlen?

Bei korrekter Abrechnung haben Mieter im Regelfall 30 Tage nach Erhalt der Abrechnung Zeit, den Saldo zu begleichen.

Droht die Kündigung des Mietvertrages, wenn nicht rechtzeitig bezahlt wird?

Das ist noch nicht geklärt. Es gibt allerdings Urteile von Amts- und Landgerichten, nach der auch die Nichtzahlung eines Nachzahlungsbetrages zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann. Um das auszuschließen, sollten Mieter, die finanziell nicht vorsorgen können, das Gespräch mit dem Vermieter suchen und Rückzahlungsraten vereinbaren. Eine solche Vereinbarung sollte schriftlich geschlossen werden.

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