Das Foto ist von schlechter Qualität – aber was genau ist darauf zu sehen? Foto: privat

In Waiblingen-Beinstein hat eine schwebende, leuchtende Erscheinung für Aufsehen gesorgt. Wir haben eine mögliche Erklärung für das Phänomen gefunden.

Ein wenig erinnert die Erscheinung an eine leuchtende Qualle – wie ein glitzernder Faden zieht sich eine meterlange, scheinbar schwebende Lichterkette durch den Nachthimmel. Ein Leser hat die seltsamen Lichter am Sonntagabend über Waiblingen-Beinstein beobachtet und unserer Zeitung Fotos und ein kurzes Video davon zugeschickt – mit der Frage, worum es sich dabei handeln könnte. Tatsächlich sieht die Lichterscheinung irgendwie überirdisch aus. Bei der Polizei ist man ratlos – Meldungen, teilt ein Sprecher mit, seien deswegen nicht eingegangen.

Schon 2020 sorgten solche Lichter für einen Polizeieinsatz

Ein Blick in unser Archiv bringt aber eine mögliche Lösung des Rätsels ans Licht. Die Beobachtung unseres Lesers und das Aussehen der Lichterscheinung erinnern stark an einen Vorfall im Juli 2020. Damals sorgte – ebenfalls in Waiblingen-Beinstein – ein ganz ähnlich aussehender Lichtstreifen am Nachthimmel für Unruhe. Da selbst Polizeibeamte im nahen Lage- und Führungszentrum die Erscheinung sehen konnten, war bald klar: Dabei handelte es sich um keine Halluzination oder Fake News.

Auch damals ähnelte das Objekt einer Kette bunter Lichter, die wie schwerelos über dem Ort zu schweben schienen und sich dabei leicht schlängelten. Seinerzeit rückten gleich mehrere Streifenwagen der Polizei aus, um nach dem Ursprung der fliegenden Lichterkette zu suchen. Sogar ein Hubschrauber wurde damals mit in die potenzielle Ufo-Suche miteingebunden. Die Ordnungshüter konnten jedoch nicht feststellen, was dahinter steckte. Ein Beinsteiner fand damals jedoch heraus, dass die Erscheinung einen sehr irdischen Ursprung hatte: Es handelte sich um einen Drachen mit langem, LED-bestückten Schweif, den Unbekannte an einer langen Schnur in den Nachthimmel steigen ließen.

So sah der 2020 gesichtete Drache aus. Foto: privat

Wer den Beinsteiner Leuchtdrachen steigen lässt, ist unklar. Offenbar gibt es allerdings auch kein Gesetz, dass das Steigenlassen von beleuchteten Drachen bei Nacht verbietet. So ist zwar laut der Luftverkehrsordnung eine Erlaubnis nötig für den „Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden“. Ob der Drache aus Beinstein wirklich einen Piloten blenden könnte, scheint allerdings fraglich.

Nur bei der Leinenlänge eines Drachen gibt es klare Vorschriften: Wer einen Drachen oder Schirmdrachen steigen lässt, der von einer Leine mit einer Länge von mehr als 100 Metern gehalten wird, braucht dafür eine Genehmigung vorab – auch für Flüge tagsüber. Ebenso die Mindestabstände zu Flughäfen (sechs Kilometer), Segelflugplätzen (drei Kilometer) sowie einen gebührenden Abstand zu Stromleitungen, Naturschutzgebieten, Bahngleisen und Autobahnen sollte man einhalten.