Björn Höcke (rechts) mit einem seiner Verteidiger, Ulrich Vosgerau. Foto: AFP/Ebrahim Noroozi

Die Anwälte von Björn Höcke scheitern mit dem Wunsch nach totaler Dokumentation der Verhandlung. Der AfD-Chef will demnächst zur Sache Aussagen.

Es gibt unspektakulärere Fälle, um seine Schöffenkarriere anzufangen als diesen. Björn Höcke, AfD-Chef in Thüringen, steht seit diesem Donnerstag in Sachsen-Anhalt vor dem Strafrichter. Vor den Strafrichtern muss es richtigerweise heißen, denn im Sitzungssaal X0.1 des Justizzentrums Halle sitzen gleich vier Richter vor dem Angeklagten. Zwei Berufsjuristen und eben die beiden Schöffen, die zu Beginn der Verhandlung erst einmal vereidigt werden mussten. Die beiden Männer heben die Hand zum Schwure und versprachen „ohne Ansehen der Person zu urteilen, und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Und sie mussten alsbald erkennen, dass diese Gerechtigkeit mitunter eine mühsame und langsame Zeitgenossin ist.