Nach dem ersten Wahlgang ließ sich Thomas Hornauer von seinen Fans in Kornwestheim feiern. Foto: We/ner Kuhnle

Beim Regierungspräsidium ist ein Einspruch gegen die Entscheidung in Kornwestheim eingegangen. In der Salamanderstadt ist Nico Lauxmann (CDU) am vergangenen Sonntag zum Sieger der Wahl erklärt worden.

Nico Lauxmann (CDU) ist am vergangenen Sonntag im zweiten Wahlgang mit 63,4 Prozent zum neuen Stadtoberhaupt gewählt worden. Die Wahl des Oberbürgermeisters von Kornwestheim wird nun jedoch angefochten.

Auf Anfrage bestätigt die Pressestelle der Stadt: „Es liegt tatsächlich ein Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Kornwestheim beim Regierungspräsidium Stuttgart vor.“ Die Stadtverwaltung arbeite deshalb aktuell eine Stellungnahme aus. Von wem die Anfechtung kommt, welche Auswirkungen diese hat und wie es nun weitergeht, dazu möchte sich die Pressestelle nicht äußern. „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden zum Inhalt keine weiteren Angaben gemacht“, heißt es.

Dauer der Prüfung ist unklar

Nach Informationen unserer Zeitung hat Thomas Hornauer aus Plüderhausen (Rems-Murr-Kreis) den Einspruch eingelegt. Er hatte in Kornwestheim kandidiert, war in beiden Wahlgängen jedoch auf dem letzten Platz gelandet und hatte jeweils nur deutlich weniger als ein Prozent der Stimmen eingesammelt. Bereits im Vorfeld hatte er öffentlich gemacht, dass er eine Anfechtung plant. Es ist nicht das erste Mal, dass Hornauer Einspruch einlegt. Er hat unter anderem 2022 die Oberbürgermeisterwahl in Waiblingen angefochten, allerdings erfolglos.

Die Gründe für den Einspruch werden nun durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft, teilt das Regierungspräsidium mit. Nach der Prüfung ergeht durch die Behörde ein Einspruchsbescheid. Wann das sein wird, ist noch unklar. „Die Verfahrensdauer hängt von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Einholung von Stellungnahmen, ab“, teilt das Regierungspräsidium mit.