In den Schulen gehören die Masken weiter zum Alltag – mindestens bis zum 2. April. Foto: dpa/Guido Kirchner

Corona-Regeln passé? Noch gilt in den meisten Ländern – auch in Baden-Württemberg – eine Übergangsphase bis zum 2. April. Danach muss das Land einen Hotspot ausrufen, um Corona-Maßnahmen wieder einzuführen. Aber wann ist das zulässig?

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das Infektionsschutzgesetz modifiziert. Die Novelle ist in Kraft getreten, fortan sind im Wesentlichen die Bundesländer zuständig für die Moderation der Coronakrise. Vorschriften wie die Maskenpflicht sind weitgehend passé, Masken müssen bundesweit nur noch im Öffentlichen Personennahverkehr oder in besonders sensiblen Bereichen wie in Krankenhäusern oder Pflegeheimen getragen werden. Die meisten Bundesländer, auch Baden-Württemberg, nutzen aber wegen der aktuell hohen Inzidenzen die Möglichkeit einer Übergangsfrist. Bis zum 2. April gilt deshalb beispielsweise die Maskenpflicht in Innenräumen und in Schulen weiter.

„Konkrete Gefahr einer dynamischen Infektionslage“

Danach sind solche Vorschriften nur noch in so genannten Hotspots möglich. Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht es den Länderparlamenten, eine „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ , in der „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“ zu einem solchen Hotspot zu erklären und dort Maskenpflicht oder 3G-Regeln wieder einzuführen. Diese konkrete Gefahr besteht aber nur dann, wenn in diesem Gebiet entweder eine Virusvariante auftaucht, die für besonders schwere Krankheitsverläufe sorgt oder besonders ansteckend ist, oder wenn eine Überlastung der Kliniken in dem Gebiet droht.

Ein ganzes Bundesland als Hotspot? Das ist umstritten

Bayern und Rheinland-Pfalz liebäugeln damit, das gesamte Bundesland zum Hotspot zu erklären. Auch in Baden-Württemberg überlegt die grün-schwarze Landesregierung nach Informationen der dpa eine entsprechende Regelung bis Ende April. Ob das neue Infektionsschutzgesetz das aber in juristischer Hinsicht hergibt, das ist aber umstritten.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Länder bereits aufgerufen, diese Karte zu ziehen. Er sei sich mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) einig, dass auch ein ganzes Bundesland Hotspot sein könne. „Wenn ein Bundesland jetzt sehr viele Hotspots hat, dann setzt sich quasi das Bundesland aus Hotspots zusammen“, sagte der Sozialdemokrat. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann die gesetzliche Grundlage für so schlecht gemacht, dass Klagen programmiert seien, wie er Ende voriger Woche sagte.