Festgeklebt: Moritz Riedacher (rechts) bei einer Straßenblockade in der Cannstatter Benzstraße. Foto: /Sebastian Steegmüller

Moritz Riedacher hat sich Anfang Juli an der Wilhelma auf die Straße geklebt. Jetzt wurde der 27-Jährige in einem Eilverfahren am Amtsgericht Bad Cannstatt zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Seine Vorstrafen spielten dabei eine wichtige Rolle.

Wegen seiner Beteiligung an einer Straßenblockade Anfang Juli in Stuttgart-Bad Cannstatt hat der Sprecher der Letzten Generation Stuttgart, Moritz Riedacher, in einem Prozess am Amtsgericht Bad Cannstatt eine Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung erhalten. Am Samstag, 1. Juli, hatten 50 Aktivisten der Letzten Generation an neun Stellen in Stuttgart den Verkehr blockiert. Sie verursachten damit nicht nur Staus. Die konzertierte Aktion führte auch dazu, dass die Stadt eine Allgemeinverfügung erließ, die Blockaden mit Klebeaktionen untersagte. Sie ist mittlerweile aber wieder ausgelaufen.

Moritz Riedacher am Amtsgericht Foto: Steegmüller

Riedacher klebte sich morgens mit weiteren Aktivisten auf die Neckartalstraße. Rund 30 Minuten lang gab es Staus bis zum Pragsattel, obwohl einige Autos an der Gruppe vorbeigeleitet werden konnten. Er wurde nun in einem beschleunigten Verfahren wegen Nötigung zu der Haftstrafe verurteilt. Strafverschärfend habe sich ausgewirkt, dass er mehrfach einschlägig vorbestraft sei, so der Richter. „Geldstrafen haben ihn bislang nicht zum Umdenken bewegt.“ Zudem sei der 27-Jährige kurz vor der Blockade bereits am Amtsgericht Heilbronn zu ebenfalls vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Weil Rechtsmittel eingelegt wurden, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es hätte ihm aber eine Warnung sein können, so der Richter. „Der Angeklagte wird weiter Taten begehen. Ich kann hier keine günstige Sozialprognose ausstellen.“

Nach dem Prozessende kündigte Verteidiger André Bohn an, in Berufung zu gehen. Schon während des Verfahrens kritisierte er das Eilverfahren. Es sei unzulässig und habe eklatante rechtsstaatliche Mängel. Wegen der geringen Vorbereitungszeit und der schnellen Beweisaufnahme „werden die Rechte des Beschuldigten ausgehebelt“.