Der Fellbacher muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Ein 38-jähriger Fellbacher muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Er soll in einer Unterkunft in der Fellbacher Bruckstraße einen Mitbewohner mit einem Messer verletzt haben.

Nach drei Verhandlungstagen hat die Staatsanwaltschaft im Prozess wegen versuchten Totschlags gegen einen 38-jährigen Fellbacher am Landgericht Stuttgart eine hohe Haftstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer forderte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten, die Verteidigung eine Haftstrafe von maximal dreieinhalb Jahren und ebenfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Urteil will die 19. Große Strafkammer am kommenden Dienstag verkünden.

Der Streit eskaliert immer mehr

Nach dem Ende der Beweisaufnahme zeigte sich Oberstaatsanwalt Schweitzer davon überzeugt, dass es Mitte Dezember vergangenen Jahres zwischen dem Angeklagten und einem Mitbewohner im ersten Obergeschoss in einer Unterkunft in der Bruckstraße in Fellbach zu einem verbalen Streit gekommen ist, der immer mehr eskalierte. Der 38-Jährige habe eine Eisenstange ergriffen, die mit einem Stofftuch umwickelt war, und diese seinem Kontrahenten auf den Kopf geschlagen.

Dem Opfer sei es zunächst gelungen, den Angeklagten in den Schwitzkasten zu nehmen. Daraus habe sich der 38-Jährige befreit, indem er seinem Kontrahenten drei Messerstiche in die rechte Flanke und einen in den rechten Oberbauch versetzt habe. „Dabei nahm der Angeklagte den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf“, so Schweitzer. Diesem sei es trotz der schweren Verletzung gelungen, zu fliehen, ein weiterer Mitbewohner habe dann einen Notarzt alarmiert.

Im Krankenhaus wurde bei dem Opfer ein massives Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert, die vier Messerstiche waren nur oberflächlich und bedurften keiner Behandlung. Entgegen dem ärztlichen Ratschlags verließ der Verletzte das Krankenhaus bereits einen Tag später wieder. Beim Angeklagten wurde sieben Stunden nach der Tat eine Blutalkoholkonzentration von 1,01 Promille festgestellt. Zudem wurden Spuren von Amphetaminen und Cannabis im Blut nachgewiesen.

Angeklagter beleidigt mehrfach Beamte

Die Staatsanwaltschaft sah es darüber hinaus als erwiesen an, dass der 38-Jährige nach seiner Festnahme durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei mehrfach Beamte beleidigte. Auf dem Polizeirevier Waiblingen habe er Polizisten als „Scheißbullen“ und „Arschlöcher“ betitelt. Vor einem Mitarbeiter der Spurensicherung habe er auf den Boden gespuckt. Als zwei Beamte ihn ins Krankenhaus zur Blutprobe brachten, habe er diese als „Wichser“ und „Hurensöhne“ bezeichnet. Die Ärztin, die ihm Blut abnahm, nannte er unter anderem „Schlampe“.

Nach einer Nacht im Gewahrsam habe der 38-Jährige zudem am nächsten Morgen die Sprechtaste betätigt und die anwesende Beamtin ebenfalls mehrfach beleidigt. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung in sieben Fällen.