Stuttgart (seb) - Regen und Wind haben in den vergangnen Tagen für niedrige Schadstoffwerte in der Landeshauptstadt gesorgt. Damit ist jedoch ab morgen wieder Schluss, Stadt und Land rufen einmal mehr Feinstaubalarm aus. Autofahrer sollen auf Bus und Bahn umsteigen. Komfortkamine müssen bereits heute ab 18 Uhr ausbleiben. Das Ende der Maßnahme ist offen.

Bereits zum sechsten Mal löst die Stadt in diesem Jahr Feinstaubalarm aus. Bis einschließlich Montag rechnen die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) mit erhöhter Schadstoffbelastung rund um die Messstation am Neckartor. Bislang wurde der laut EU-Recht zulässige Feinstaub-Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft an 32 Tagen gerissen, zuletzt am Freitag, 3. März. Viel Luft nach oben ist damit in der Landeshauptstadt in 2017 nicht mehr vorhanden, denn erlaubt sind maximal 35 Überschreitungstage pro Jahr. 2016 wurde der Feinstaub-Grenzwert erst Ende Oktober gerissen, am Ende wurde er aufgrund des trockenen Dezembers immerhin an 63 Tagen überschritten, im Vorjahr sogar an 72. Keine guten Voraussichten für das laufende Kalenderjahr. Wird die 100 Meter lange und drei Meter hohe Mosswand zum Heilsbringer? Wie berichtet wurde sie gestern Mittag offiziell an der Cannstatter Straße eingeweiht. Experten gehen davon aus, dass die feingliedrige Landpflanze Feinstaub und Stickoxid binden und zum Teil abbauen kann. „Wir sind selber gespannt auf die Messungen“, sagte Ministerialdirektor Uwe Lahl gestern. Umweltbürgermeister Peter Pätzold fügte hinzu, dass man nichts unversucht lasse, „die Luft in Stuttgart besser zu machen“. Das Experiment mit Deutschlands erster Mooswand gegen Feinstaub soll nach Angaben des Landes bis Jahresende erste Ergebnisse liefern.

Die Stadt stellt für den Versuch 388 000 Euro bereit, das Land 170 000 Euro. Unabhängig von der Mosswand appelliert sie nach wie vor an Autofahrer, während eines Feinstaubalarms, auf Bus und Bahn umzusteigen und so die erwartbare Feinstaub- und Stickoxid-Belastung bei stark austauscharmen Wetterlagen zu reduzieren. Erstmals gilt aufgrund einer Verordnung des Landes zudem ein Betriebsverbot von sogenannten Komfort-Kaminen. Ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.