Klingel-Mitarbeiter – hier der Firmensitz in Pforzheim – gehen vor Gericht. Foto: Klingel/Stefan Marquardt

Beschäftigte des insolventen Versandhändlers Klingel, der Anfang 2024 seinen Betrieb einstellen will, reichen massenhaft Klage beim Arbeitsgericht ein. Sie wehren sich gegen ihre Kündigung.

Durch das Aus des Versandhändlers verlieren rund 1300 Beschäftigte von Klingel in Pforzheim ihre Jobs. Viele wehren sich dagegen und klagen vor dem Arbeitsgericht.

Bis zum 20. September 2023, dem Ende der Klagefrist, seien am Arbeitsgericht Pforzheim rund 170 Kündigungsschutzklagen von betroffenen Arbeitnehmern eingegangen, bestätigte Richterin Petra Selig.

Erste Gütetermine in der zweiten Oktoberwoche

Das Gericht muss jede einzelne Klage prüfen und zulassen. Das soll zügig gehen. Gütetermine finden laut Selig bereits von der zweiten Oktoberwoche an statt. Bei solchen Terminen wird geklärt, ob es zu einem Prozess kommt oder ob sich die beiden Parteien einigen können.

Klingel hatte im Mai 2023 Insolvenz beantragt und Ende August angekündigt, den Geschäftsbetrieb Anfang 2024 einzustellen. Als Grund nannte das Unternehmen, dass kein Investor für die Gruppe gefunden worden sei. Im August wurde ein Sozialplan sowie ein Interessenausgleich für die Beschäftigen abgeschlossen.

Die Gewerkschaft Verdi hatte ihren Mitgliedern, die bei Klingel beschäftigt sind, geraten, Kündigungsschutzklage einzureichen. Weil der Versandhändler vor dem Aus steht, geht es demnach weniger um die Weiterbeschäftigung. Hintergrund ist, dass sich Beschäftigte mit einer solchen Klage Ansprüche auf Abfindungen sichern können, falls der ausgehandelte Sozialplan keinen Bestand hat.

Kundinnen und Kunden können nach früheren Angaben noch immer bei Klingel bestellen und sollen ihre Waren erhalten. Auch die Abwicklung von Retouren sowie alle sonstigen Serviceleistungen seien bis ins Frühjahr 2024 sichergestellt.