Quelle: Unbekannt

Der 19-Jährige Frühlingsfest-Besucher, der von einem Zug erfasst wurde, hatte 3,5 Promille.

Dienstag Vormittag, 11 Uhr: In der Alten Untertürkheimer Straße deutet nichts mehr daraufhin, dass sich hier am Samstag um 22.30 Uhr dramatische Rettungsszenen abgespielt hatten. Dass der 19-Jährige, der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Daimler-Motorenwerk von einem Zug erfasst wurde, überhaupt noch lebt, ist für die Verantwortlichen der Bundespolizei auch zwei Tage später immer noch ein Wunder. Tragisch in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass ein Daimler-Mitarbeiter kurz vor dem Zusammenstoß noch bei der Polizei angerufen und von einer Gestalt im Gleisbereich berichtet hatte. „Leider kam die Warnung zu spät, denn kurz darauf wurde der Wasenbesucher von dem Regionalzug erfasst“, sagt Daniel Kroh, Sprecher der Bundespolizei. Doch für den 19-Jährigen traf das Sprichwort „Kinder und Betrunkene haben einen Schutzengel“ ins Schwarze. Im Krankenhaus wurden bei ihm sage und schreibe 3,5 Promille festgestellt. Wie er mit diesen Alkoholwerten im Blut den Weg vom Wasengelände zur Unglücksstelle schaffen konnte, ist auch der Bahnpolizei schleierhaft. „Er wurde noch nicht vernommen, somit wissen wir auch nichts über seine Strecke“, sagt Kroh. Es könne auch der Fall gewesen sein, dass er am Cannstatter Bahnhof über das Bahnsteigende hinaus zu Fuß an den Gleisen entlang in Richtung S-Bahn-Haltestelle Neckarpark unterwegs war. „Solche Entscheidungen für eine Abkürzung werden leider öfters getroffen“, weiß Kroh. Ein tödlicher Leichtsinn, den viele Menschen bereits mit dem Leben bezahlen mussten. Unter anderem auch der 50 Jahre alte Wasenbesucher, der im April 2018 an fast der gleichen Unglücksstelle tot neben den Gleisen aufgefunden wurde. „Der einzige, der am Samstag einen Fehler gemacht hat, ist der Verunglückte“, so Kroh. Schließlich könne die Deutsche Bahn nicht sämtliche Gleisanlagen sichern. Im Gegenteil, immer wieder wird davor gewarnt, sich zu nah an den Gleisen zu bewegen. „Das gilt natürlich insbesondere auf den Bahnsteigen oder an Gleisübergängen“, erklärt Kroh. Nicht umsonst sei auf den Bahnsteigen eine dicke weiße Linie eingezeichnet. Sie markiert den Mindestabstand für wartende Fahrgäste, vor allem wenn ein Zug ungebremst mit Tempo 160 auf der Durchfahrt ist. „Durch den entstehenden Luftsog können unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten“, so der Experte. Auf diese Weise seien schon Kinderwagen mitgerissen worden.
Was außerhalb der Bahnhöfe noch erschwerend hinzukommt: Ein elektrisch betriebener Zug – selbst mit über 200 Stundenkilometern – ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt. „Meines Erachtens ist der präventive Aspekt bei solchen Vorfällen besonders wichtig, da Unfälle im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Gleisbereich leider keine Einzelfälle darstellen“, sagt der Bundespolizeisprecher. Auch Kinder werden oft dabei beobachtet, wie sie im Gleisbereich spielen. „Eltern und Erwachsene generell müssen hier Vorbild sein.“