Die bei pro-palästinensischen Demos oft verwendeten Parole „From The River To The Sea“ wird in einigen Bundesländern strafrechtlich verfolgt (Symbolbild). Foto: IMAGO/Moritz Schlenk/IMAGO

Ermittler in Baden-Württemberg gehen in Zukunft stärker gegen die Parole „From The River To The Sea“ vor. Wie sich die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart äußert.

Die baden-württembergischen Ermittler gehen künftig schärfer gegen eine Parole vor. Bei der Verwendung des Spruchs „From The River To The Sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“) soll künftig der Anfangsverdacht des Verwendens verfassungswidriger und terroristischen Organisationen bejaht sein, wurde Jan Dietzel, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, von der „Heilbronner Stimme“ am Mittwoch zitiert. Darauf hätten sich das Landeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sowie die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart verständigt. Der Slogan wird auch in anderen Bundesländern strafrechtlich verfolgt.

Der Satz „From The River To The Sea“ geht zurück auf die 1960er Jahre, er wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen. Das Bundesinnenministerium hatte die Aussage zuletzt als Kennzeichen der verbotenen Terror-Organisation Hamas verboten.

Auch bislang hätten bei Verwenden der Parole polizeiliche Ermittlungen folgen können, erklärt der Sprecher - wegen des Verdachts auf Volksverhetzung oder des Billigens von Straftaten. Die Parole müsse dann im direkten Zusammenhang mit dem Massaker der Hamas am 7. Oktober in Israel zu werten sein. Es seien jeweils Einzelfallprüfen nötig.