Das Verfassungsgericht kippt ein Gesetz von 2018. Dies ändert aber nichts am Atomausstieg selbst. Viel größeres Ungemach droht der Bundesregierung aus Washington.
Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine neue Regelung für die Entschädigung der Atomkonzerne. Ein Gesetz aus dem Jahr 2018, welches offene Fragen klären sollte, sei ungenügend, so der Erste Senat in einem Beschluss, der am Donnerstag in Karlsruhe verkündet wurde. Wie lange Regierung und Parlament für eine neue Regelung Zeit haben, sagten die Richter nicht. Diese sei „alsbald“ zu verabschieden.
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