Videokameras helfen, das eigene Heim zu schützen. Aber das Recht, sie einzusetzen, hat klare Grenzen. Foto: dpa/Canary (Symbolbild)

Videokameras auf Privatgrundstücken sind beliebt, um sich im Fall unerlaubter Besucher alarmieren zu lassen. Aber was darf man rund um die eigenen vier Wände aufzeichnen?

Ein Mann mit Kapuze geht seelenruhig auf das Haus am Rande Stuttgarts zu. Ein Wohngebiet mit Reihen- und Einfamilienhäusern ist schemenhaft im Dunkeln zu erkennen. Man sieht ihn die Straße entlanggehen, in den Garten einbiegen, dann verschwindet er kurz aus dem Blickfeld. Dann taucht er wieder auf, ganz nah vor der Kamera, steigt die Treppen zur Haustür hinauf. Dann nimmt er ein Fahrrad, das auf dem Vorplatz an der Mauer lehnt, schwingt sich drauf und radelt davon. Weiter, immer weiter. Dank Überwachungskamera kann der Dieb gefasst werden. Die Opfer geben den Film an die Polizei weiter, die den Tatverdächtigen ermittelt.