Die Drogeriemarktkette dm muss vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe eine Niederlage hinnehmen: Die krankheitsbedingte Kündigung eines Ehepaars ist unwirksam. Geschäftsführer Harms erläutert, wie das Unternehmen damit umgeht.
Die Drogeriemarktkette dm hat vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen: Das Gericht erklärte am Freitag die Kündigung eines Ehepaars für unwirksam. Den Kündigungsschutzklagen der Eheleute wurde damit stattgegeben, ihre Arbeitsverhältnisse bestehen fort.
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