Zwei Juristen führen im Innenministerium Ermittlungen zu disziplinarrechtlichen Vorwürfen gegen den freigestellten Inspekteur der Polizei. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Noch immer ruht das disziplinarrechtliche Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei – doch im Hintergrund werden die entsprechenden Vorwürfe weiter beleuchtet.

Knapp acht Monate sind seit dem Freispruch für den Inspekteur der Polizei vor dem Landgericht ins Land gezogen. Noch immer warten die Verfahrensbeteiligten auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision in dem Fall. Doch noch sei nichts entschieden, teilt ein Sprecher des BGH am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung mit.