Geimpfte und Genese dürfen sich nur noch mit maximal 50 Menschen in Innenräumen treffen (Symbolbild). Foto: imago images/Westend61/Malte Jäger

Seit Montag gelten in Baden-Württemberg strengere Coronaregeln. Unter anderem sind nun auch Geimpfte und Genesene von Kontaktbeschränkungen betroffen.

Stuttgart - Am vergangenen Freitag hat das baden-württembergische Sozialministerium schärfere Coronaregeln bekannt gegeben. Unter anderem gelten ab Montag erstmals auch wieder Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene.

Die neuen Regeln im Überblick

– In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte, bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

– In der Alarmstufe II gelten auch für geimpfte und genesene Personen Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen nicht mehr als 200 Personen zusammenkommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.

– Messen und Ausstellungen werden in der Alarmstufe II untersagt

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– Auch bei Kongressen gibt es eine Anpassung. So gelten hier ab Montag die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen (höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern).

– Geimpfte und Genese müssen in der Alarmstufe II keinen negativen Corona-Tests vorzeigen, wenn sie Landesbibliotheken und Archive besuchen. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen derweil einen negativen PCR-Test vorlegen.

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– An Silvester (Zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr und dem 1. Januar, 9 Uhr) sind auf öffentlichen Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.

– Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen gilt in allen Stufen 3G. Ein negativer Schnelltest ist ausreichend.