Vor allem unter den Friseuren ist der Unmut über Rückforderungen des Landes groß. Foto: picture alliance/dpa/Jan Woitas

Am 30. Juni endet die Frist für die Empfänger der Soforthilfe Corona, die Förderbeträge zurückzahlen müssen. Inwieweit Klagen gegen die Bescheide der L-Bank auf den Weg gebracht werden, kann sich jetzt erst zeigen.

Der Streit über die Soforthilfe Corona, mit der kleinere Betriebe und Selbstständige im Frühjahr 2020 aus existenziellen Liquiditätsnöten befreit werden sollten, ist nicht bewältigt. Weiter herrscht bei manchen ein Groll, dass das Land Geld zurückfordert. Bis 30. Juni haben die Firmen Zeit, die von der L-Bank verlangten Beträge zu überweisen. Später könnte noch vor Gericht gestritten werden. Dazu ein Überblick.