Die 2G-Regel ist bei Sportveranstaltungen Trumpf: Spielerinnen und Spieler dürfen nur mitwirken, wenn sie geimpft oder genesen sind, Zuschauer nur, wenn sie zudem einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. Foto: dpa/Stefan Sauer

Die von der Landesregierung ausgerufene Alarmstufe II hat unter anderem zur Folge, dass der Jugendspielbetrieb im Fußball unterbrochen wird.

Bad Cannstatt - Die immer weiter steigenden Coronazahlen und die Auslastung der Intensivbetten haben dazu geführt, dass die Landesregierung die Alarmstufe II ausgerufen hat. Diese ist seit 24. November in Kraft und hat Auswirkungen auch auf den Sport – sowohl im Freien als auch unterm Hallendach.