Beim Anbau von Cannabis gibt es einiges zu beachten. Foto: IMAGO / Pond5 Images

Seit dem 1. April kann man in Deutschland ganz legal Cannabispflanzen anbauen. Doch welche Orte sind erlaubt? Und wo bekommt man die Pflanzen her?

Am Ostermontag ist das neue Cannabisgesetzt in Kraft getreten. Über dieses wurde - und wird noch immer - gestritten, auch eine Veschiebung erschien lange wahrscheinlich. Jetzt ist es Menschen ab 18 Jahren allerdings grundsätzlich erlaubt, bis zu bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum zu besitzen.

In der privaten Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen legal, auch kann man dort bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum aufbewahren. Was aber muss man beim Anbau beachten? Und wo gibt es Cannabispflanzen, wenn man nun selbst Gras anbauen will?

Cannabisgesetz, Cannabis-Clubs und Jugendschutz

Grundsätzlich dürfen Einzelpersonen und Cannabis-Anbauvereinigungen, auch „Cannabis Social Clubs“ (CSC) genannt, dem Cannabisgesetz zufolge die Pflanzen nur für den privaten Konsum anbauen. Der Verkauf von eigens angebautem Gras ist allerdings untersagt und kann bestraft werden. Die Regelungen zum Anbau in den „Cannabis Social Clubs“ sollen erst im Juli 2024 in Kraft treten.

Zudem ist der Anbau der drei Cannabis-Pflanzen nur an dem Ort des „gewöhnlichen Aufenthalts“ erlaubt, also dem Ort, an dem man seinen Lebensmittelpunkt hat. Das kann die eigene Wohnung, das eigene Haus oder der eigene Garten sein. Der Anbau in einem Klein- oder Schrebergarten ist hingegen weder Einzelpersonen noch Anbauvereinigungen erlaubt.


Hintergrund ist, dass zur Wahrung des Jugendschutzes gewährleistet sein muss, dass niemand Unbefugtes Zugang zu den Pflanzen h. In § 23 des Cannabisgesetzes heißt es: „Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine Einsicht von außen zu schützen.“

Wo kann man Cannabis-Samen zur Zucht von Cannabis-Pflanzen kaufen?

  • Einzelpersonen und „Cannabis-Clubs“ erlaubt das Gesetz ausdrücklich, ab dem 1. April Cannabissamen aus dem Ausland zu beziehen, sofern sie ausschließlich für den privaten Eigenanbau bestimmt sind. „Cannabissamen dürfen zu den genannten Zwecken per Post, Kurier- oder Lieferdienst innerhalb der EU nach Deutschland versendet und eingeführt werden,“ heißt es in dem Entwurf. Große Anbieter aus den Niederlanden, Spanien aber auch Österreich verkaufen bereits über Onlineshops Saatgut.
  • Auch die Weitergabe von Samen ist erlaubt, da „Cannabissamen über keinen THC-Gehalt verfügen und somit keine psychoaktive Wirkung haben“. In „Cannabis-Clubs“ soll die Abgabe von maximal sieben Samen oder fünf Stecklingen pro Monat – eben für den Eigenanbau zu Hause an Mitglieder – erlaubt sein.

Dabei ist zu beachten, dass eine anonyme Mitgliedschaft in Cannabis-Clubs nicht möglich sein wird. Da das im Fall eines Regierungswechsels Datenschutz-Fragen aufwirft, könnte es sein, dass manche Cannabis-Konsumenten eher den diskreten Eigenanbau ohne Club bevorzugen werden.

Auch wichtig: Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen. 

Wird es Cannabis-Samen für den Anbau bald auch in Baumärkten geben?

Erstmal nicht. Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis wollen die meisten deutschen Baumärkte zunächst kein Saatgut für Cannabis-Pflanzen in ihr Sortiment aufnehmen. Die Ketten Toom, Obi und Hornbach antworteten auf Anfrage der Deutschen Presseagentur Anfang April übereinstimmend, die Teil-Legalisierung habe keine Auswirkungen auf ihr Sortiment.

Bauhaus will den Verkauf noch prüfen: „Dabei geht es vor allem neben rechtlichen und moralischen Aspekten auch um Themen wie begrenzte Abgabemengen von Saatgut oder aber die Einstufung von Cannabispflanzen als im Handel frei und legal verkäufliche Kulturpflanze“, so das Unternehmen. Ob hierfür praktikable Lösungen gefunden würden, werde Auswirkungen auf die Entscheidung haben - genauso wie das Ausmaß der Kundennachfrage.