Boris Becker (links) und Oliver Pocher streiten sich vor Gericht. Foto: dpa/Matthias Balk

Weder Ex-Tennis-Profi Boris Becker noch Comedian Oliver Pocher erscheinen persönlich, dennoch beschäftigt sich ein Gericht in Karlsruhe mit einem Streit zwischen den beiden. Es geht um einen RTL-Beitrag.

Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar Boris Becker und dem TV-Komiker Oliver Pocher ist vor Gericht neu verhandelt worden. Weder Pocher (45) noch Becker (55) erschienen am Montag bei der Berufungsverhandlung in der Außenstelle Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Strittig ist ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“. Bei dem Termin sei nicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen, hatte das Gericht bereits mitgeteilt. (Rechtssache: 14 U 620/22)

Becker war vor einem Jahr in erster Instanz mit einer Zivilklage gegen Pocher gescheitert. Der Ex-Tennisprofi werde durch den Fernsehbeitrag vom Oktober 2020 nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, urteilte das Offenburger Landgericht damals. 

Becker verlangte laut seinem Anwalt, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Der einstige Wimbledon-Sieger hatte das Offenburger Urteil angefochten.

Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer teilte vor Beginn der Berufungsverhandlung auf Anfrage mit, die erste Instanz habe eine Güterabwägung vorgenommen und der Satirefreiheit den Vorrang eingeräumt. „Es gibt schlichtweg keinen ehrverletzenden Inhalt, sondern einen satirisch-amüsanten TV-Beitrag, der sich aus aktuellem Anlass mit einem der bekanntesten Deutschen beschäftigt“, erklärte die Anwältin. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil im Sinne unseres Mandanten Oliver Pocher bestätigen wird.“

Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad sagte vor Beginn, er sei weiter der Auffassung, dass sich Prominente in Deutschland „nicht alles gefallen lassen“ müssten. „Deshalb ist es wichtig, diesen Rechtsstreit weiterzuführen.“ Weder Becker und Pocher waren laut Gericht verpflichtet, zur Verhandlung zu kommen.