Die Lastenverteilung zwischen getrennten Eltern wird gesetzlich neu geregelt. (Symbolbild) Foto: imago/photothek/Ute Grabowsky/photothek.net

Mütter und Väter, die ihre Kinder nach einer Trennung mitbetreuen, sollen nach den Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weniger Unterhalt zahlen müssen.

Mütter oder Väter, die sich wesentlich an der Betreuung gemeinsamer Kinder beteiligen, sollen weniger Unterhalt zahlen müssen. Details seiner vor Kurzem angekündigten Pläne zur Reform des Betreuungsrechts hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag in Berlin vorgestellt. Elternteile, die sich zwischen 30 und 49 Prozent an der Betreuung beteiligen, sollen finanziell entlastet werden. Derzeit müssen diese Elternteile dem Ministerium zufolge den vollen Unterhalt mit nur sehr geringen Abschlägen zahlen. Die Reform soll Anreize schaffen, sich mehr einzubringen.

„Uns geht es vor allem um die Trennungsfamilien, in denen Eltern nach der Trennung gemeinsam Verantwortung für die Kinder übernehmen wollen“, betonte Buschmann. Bislang sei das Leitmodell des Unterhaltsrechts noch immer: „Einer betreut, einer zahlt“. Wo die Realität aber anders sei, da seien die Gerichte und Familien bei der Suche nach einer passenden Lösung auf sich gestellt.

Jedes vierte Kind hat getrennte Eltern

Laut Ministerium lebt in Deutschland jedes vierte Kind mit getrennten Eltern. Das Papier soll eine Diskussionsgrundlage „in der Bundesregierung, mit der Wissenschaft und mit der Rechtspraxis - und natürlich auch mit den betroffenen Trennungsfamilien“ bieten.

Das Eckpunktepapier schlägt klare gesetzliche Vorgaben dafür vor, wie die Unterhaltslasten im sogenannten asymmetrischen Wechselmodell zu verteilen sind. Es soll dann gelten, wenn sich ein Elternteil mehr als 29 Prozent und weniger als die Hälfte um das Kind kümmert. Maßstab ist dabei die Zahl der Übernachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr.

Wer mehr betreut, zahlt weniger

Bei der Lastenverteilung soll es zwar weiterhin maßgeblich auf die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ankommen: Wer mehr verdient, muss mehr zahlen. Künftig sollen aber auch die Betreuungslasten ins Gewicht fallen, also unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die finanzielle Beteiligung für den mitbetreuenden Elternteil gesenkt werden kann.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in den Fällen, wo sich beide Elternteile in gleichem Umfang um die Kinder kümmern. Hier soll jedes Elternteil das Kind im Verfahren vertreten können. Damit wäre ein vorgeschaltetes Sorgerechtsverfahren nicht mehr erforderlich.

Existenzminimum von Kindern wird geregelt

Buschmann will zudem den Betreuungsunterhalt verheirateter und nicht verheirateter Eltern angleichen. Die betrifft den Unterhalt, den ein Elternteil dem anderen Elternteil zu erbringen hat, wenn der andere zur Betreuung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren muss. Derzeit fällt bei der Bemessung für vormals verheiratete Eltern auch das Gehalt des nichtbetreuenden Elternteils ins Gewicht. Bei unverheirateten Eltern kommt es allein auf das Einkommen des betreuenden Elternteils an.

Schließlich soll der notwendige Selbstbehalt zahlungspflichtiger Eltern erstmals gesetzlich geregelt werden – vergleichbar dem Existenzminimum bei Kindern. Der Selbstbehalt wird derzeit nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle durch die Oberlandesgerichte festgesetzt.