Baden-württembergische Klinken und Pflegeheime waren dazu aufgefordert, ihre ungeimpften Beschäftigten an die Gesundheitsämter zu melden (Symbolbild). Foto: dpa/Sebastian Willnow

Im Südwesten sind bislang noch mehr als 30 000 Beschäftigte im Gesundheitsbereich als ungeimpft gemeldet worden, obwohl für sie seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht gilt. Welche Konsequenzen drohen ihnen?

Baden-württembergische Kliniken und Heime haben bis zum Ablauf der Meldefrist die Daten von fast 32 000 ungeimpften Beschäftigten an die Gesundheitsämter weitergereicht. „Abstrakt betrachtet sind rund 32 000 Menschen eine sehr große Zahl“, sagte der Amtschef Pandemiebewältigung im Sozialministerium, Uwe Lahl. Es arbeiteten aber insgesamt rund 1,8 Millionen Menschen im Bereich Gesundheit. Der überwiegende Teil von ihnen sei sich also seiner besonderen Verantwortung bewusst.

Seit Mitte März gilt in Baden-Württemberg die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seitdem Mitarbeitende beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise gibt. Bis zum Ablauf der zweiwöchigen Rückmeldefrist haben sich laut Ministerium 5622 Einrichtungen beteiligt.

Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit ungeimpften Mitarbeitern weitergeht. Es wird zunächst versucht, die Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen - etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke - besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt „innerhalb einer angemessenen Frist“ Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich.

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Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknappheit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.