Bereits der dritte Unfall binnen weniger Wochen an der Kreuzung Prag-/Haldenstraße. Schuld sind immer die Autofahrer, die hier verbotswidrig einen U-Turn über die Stadtbahngleise machen wollen. Foto: Andreas Rosar Quelle: Unbekannt

Von Uli Nagel

Haben die Verantwortlichen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) etwa einen neuen Unfallschwerpunkt? Denn gestern ereignete sich bereits der dritte Unfall binnen weniger Wochen im Kreuzungsbereich Prag-/Haldenstraße vor der Firma Mahle. Schuld war wie immer der Autofahrer, der stadtauswärts fuhr und einen illegalen U-Turn machen wollte. Dabei wurde er von einer Stadtbahn gerammt. Die Folgen: eine Leichtverletzte und ein ziemliches Verkehrschaos.

Eigentlich sind die Polizei, Rettungsdienste und SSB-Unfallspezialisten eher Stammgäste in Stuttgart-Ost (Hackstraße) und im Westen (Schlossstraße) der Landeshauptstadt. Beide gelten als Unfallschwerpunkte, denn immer wieder biegen hier Autofahrer illegal über die Stadtbahngleise ab. Meistens geht‘s gut - aber halt nicht immer. Doch seit gestern muss man sich fragen: Gibt es eine neue neuralgische Stelle? Denn bereits zum dritten Mal binnen kurzer Zeit wurden die Rettungskräfte gestern Morgen in die Pragstraße gerufen. Bei einem verbotenen Wendevorgang ist dort das Auto einer 54-Jährigen mit einer Stadtbahn der Linie U 13 zusammengestoßen.

Die Frau befuhr gegen 8.40 Uhr die Pragstraße stadtauswärts. Obwohl die Beschilderung an der Kreuzung zur Haldenstraße klipp und klar eine Geradeausfahrt vorschreibt, setzte die Frau zu einem waghalsigen Wendemanöver über die Stadtbahngleise an. Dabei hatte sie jedoch die von hinten herankommende Stadtbahn übersehen und wurde von dem Zug gerammt. Trotz des üblen Zusammenstoßes erlitt die Unfallverursacherin nur leichte Verletzungen, auch der Sachschaden hielt sich mit knapp 20 000 Euro in Grenzen. Erheblich war jedoch das Verkehrschaos. Nicht nur, dass der Stadtbahnbetrieb einige Stunden unterbrochen werden musste, wegen der Bergungsarbeiten und einer Spur weniger kam es in stadtauswärtiger Richtung zu einem mächtigen Rückstau auf der B 10, in der Schöne Straße sowie auf der Überkinger/Schmidener Straße.

Weshalb die Frau an besagter Stelle illegal wenden wollte, kann nur spekuliert werden. Doch offenbar wollte sie auf die Neckartalstraße in Richtung Esslingen oder Stuttgarter Innenstadt. Gut möglich, dass sie dabei über die Wilhelmastraße fuhr. Allerdings waren dort ab 6 Uhr morgens die Ampeln durch einen Wasserschaden ausgefallen. Das Tiefbauamt sah sich gezwungen, die Abbiegespur in die Pragstraße in Richtung Wilhelma zu sperren und den Verkehr auf die Pragstraße stadtauswärts umzuleiten. Ein großer Umweg und es ist gut möglich, dass die Frau deshalb das waghalsige Manöver riskierte.

Bereits am 23. August gab es an gleicher Stelle den ersten Stadtbahnunfall, als ein 31 Jahre alter Autofahrer verbotswidrig über die Gleise wenden wollte. Die Insassen hatten Riesenglück. Der Fahrer erlitt nur Prellungen, seine 33-jährige Beifahrerin sowie ein drei Jahre altes Kind wurden sogar gar nicht verletzt.

Nur wenige Tage später krachte es schon wieder in diesem Bereich: Ein 25 Jahre alter Autofahrer, der in die Wilhelma wollte, fuhr die Pragstraße stadtauswärts. Auf Höhe der Haldenstraße „hörte er auf sein Navigationsgerät“ und wendete verbotenerweise. Hierbei übersah er die in die gleiche Richtung fahrende Stadtbahn und es kam zur Kollision.

Ein zweiter Stadtbahnunfall in Bad Cannstatt ereignete sich gestern um 17.35 Uhr an der Ecke Daimler-/Waiblinger Straße. Verkehrsbedingt kam eine 20-jährige Opelfahrerin auf der linken Spur in Richtung Uff-Kirchhoff auf den Gleisen zum Stehen. Der 49-jährige Stadtbahnfahrer der Linie U 1 sah dies und hielt an. Ein 47-jähriger BMW-Fahrer, der in die Waiblinger Straße abbiegen wollte, wollte an der Opelfahrerin vorbeifahren und übersah dabei die Stadtbahn und kollidierte mit dieser. Ein zwölfjähriges Kind im BMW und ein zwölfjähriges Kind in der Stadtbahn wurden leicht verletzt. Es entstand ein Schaden von 26 000 Euro. Nach knapp einer Stunde konnte die U 1 ihren Betrieb fortführen.