Für zwei Filmemacher liegt vieles im Argen mit dem Arbeitgeber SWR. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski (Symbolbild)

Seit Jahren treffen eine Redakteurin und ein Filmemacher immer wieder vor Gericht auf ihren Arbeitgeber, den SWR. Dieses Mal geht es um die Frage, ob sie ihre eigentliche Aufgabe nicht wahrnehmen können. Über allem schwebt der Schatten eines Metoo-Falls.

„In den letzten zehn Jahren ist ein einziger Spielfilm von mir erschienen, statt mindestens zehn. Weniger als ein Film pro Jahr sind null Filme“, sagt Sandra Dujmovic. Das beeinflusse ihre Karriere nachhaltig negativ. Sie ist Redaktionsleiterin für Spielfilmsonderprojekte und Kulturdokumentationen. Das wurde ihr in einem vorherigen Prozess per Urteil zugesprochen. Eigentlich, so findet sie, müsste sie ein Filmprojekt pro Jahr betreuen. Dass sie das nicht könne, liegt ihrer Ansicht nach daran, dass sie vom Arbeitgeber aufs Abstellgleis gestellt worden sei. Und mit ihr der Filmemacher Joachim Lang. Auch er hat ein Urteil, das er nicht umgesetzt sieht: Ihm wurde zugesprochen, einen Film pro Jahr zu machen. Beide rechtskräftigen Urteile setze der Arbeitgeber nicht um, deswegen klagen beide.