Für Kinder komme dabei der Biontech-Impfstoff in Frage. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Unabhängig von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission haben Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrisch-Impfungen. Das teilte der Bund am Mittwoch mit.

Berlin - Der Bund hat für mehr Klarheit bei sogenannten Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gesorgt. Diese hätten „unabhängig von den Empfehlungen“ der Ständigen Impfkommission (Stiko) grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrisch-Impfungen, heißt es in einem Schreiben, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag unter anderem an die Bundesländer geschickt hat. Für sie komme dabei der Biontech-Impfstoff in Frage. Moderna soll demnach erst ab 30 Jahren verabreicht werden.

Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde.

Die Berliner Gesundheitssenatorin, Ulrike Gote (Grüne), kündigte daraufhin an, dass in der Hauptstadt seit (diesem) Mittwoch auch für 12- bis 18-Jährige bereits drei Monate nach der letzten Impfung eine Auffrisch-Impfung möglich sein soll.