In Baden-Württemberg beispielsweise darf ein Test nicht älter als 48 Stunden sein. Dafür zählt das Datum auf der Bescheinigung. (Symbolbild) Foto: dpa/Robert Michael

Viele Bundesländer verlangen einen negativen Coronatest für Reisende aus Risikogebieten. Doch welcher Zeitpunkt gilt, wenn es heißt, dass der Test nur 48 Stunden alt sein soll: der Zeitpunkt von Abstrich oder Ergebnis?

Berlin - 48 Stunden ab Abstrich oder ab Testergebnis? In vielen Bundesländern können sich Reisende aus deutschen Corona-Risikogebieten derzeit mit einem negativen Test die Möglichkeit sichern, zum Beispiel im Hotel übernachten zu dürfen. In den einzelnen Ländern gelten jedoch unterschiedliche Regeln in Bezug auf die Aktualität dieser Tests, wie eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur in den verschiedenen Bundesländern zeigt.

In Baden-Württemberg beispielsweise darf ein Test nicht älter als 48 Stunden sein. Dafür zählt das Datum auf der Bescheinigung. In Bayern gilt dagegen der Zeitpunkt des Abstrichs, der maximal 48 Stunden her sein darf. Geregelt wird das etwa über die Verordnungen der Bundesländer.

Entscheidung treffen letztlich die Länder selbst

Auch in Schleswig-Holstein sind 48 Stunden die Maßgabe für einen negativen Corona-Test, mit dem Reisende das Beherbergungsverbot umgehen können. Dabei dürfen jedoch zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein.

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Am vergangenen Mittwoch hatten sich die Chefs der Staatskanzleien der Länder noch auf den Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses als maßgeblichen Beginn für das 48-Stunden-Fenster verständigt. Die Länder treffen die Entscheidungen am Ende jedoch selbst.