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 Der Streit um den Begriff «bekömmlich» in der Bierwerbung kommt vor das Oberlandesgericht in Stuttgart. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest, sagte eine Sprecherin der Behörde. Dieser solle im Sommer oder Herbst anberaumt werden.

Der Zwist zwischen einer Brauerei aus Leutkirch im Kreis Ravensburg und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin währt schon länger: Seit Sommer 2015 streiten die beiden Parteien darüber, ob Bier als «bekömmlich» beworben werden darf oder nicht. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff eine «reine Qualitätsaussage». Der VSW versteht das Wort dagegen als «gesundheitsbezogene Angabe», die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei.

Der Prozess hatte zunächst das Landgericht Ravensburg beschäftigt: In zwei Urteilen vom Sommer 2015 und Februar 2016 entschieden die Richter, dass die Brauerei ihr Bier nicht mehr mit dem Wort «bekömmlich» bewerben darf. Dagegen hatte der Bierhersteller Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.