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Stuttgart (eh) – Die Stadt Stuttgart weitet ihr Fütterungsverbot für Vögel aus. Es schließt nun auch Gänse ein und gilt künftig auf allen städtischen Grün- und Wasserflächen. Denn die Tiere breiten sich mittlerweile flächendeckend aus. Die wachsende Population wird zunehmend zum Problem. „Im Schlossgarten nimmt die Zahl überhand“, sagt Stefan Praegert vom Ordnungsamt der Stadt. Er warnte vor falscher Tierliebe: „Die Gänse werden überfüttert und dadurch krank.“ Vor allem wenn, wie schon beobachtet, „halbaufgegessene Döner verfüttert werden“. Die Stadt will mit Schildern und Flyern auf das Fütterungsverbot aufmerksam machen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro, im Wiederholungsfall wird es schrittweise erhöht und kann im Extremfall 5000 Euro betragen. Bereis 1964 hatte die Landeshauptstadt ein erstes Taubenfütterungsverbot erlassen. Es hat sich in der Praxis bewährt und wurde durch die Rechtsprechung bestätigt, heißt es. 1991 wurde das Verbot auf Wildtauben, 1997 auch auf Enten und Schwäne erweitert. Nach weiteren 20 Jahren wird die Verordnung nun „der veränderten Sachlage“ angepasst. Der Gemeinderat hat der neuen Polizeiverordnung zugestimmt.