Noch sind die Parkscheinautomaten, wie hier im Stuttgarter Osten, abgedeckt. Ab morgen gelten jedoch in vielen Stadtbezirken neue Regelungen. Foto: Steegmüller Quelle: Unbekannt

(uli) - In weiteren Teilen der Innenstadtbezirke Mitte, Süd, Nord und Ost wird morgen, 1. Juni, in einem zweiten Schritt das Parkraum-Management eingeführt oder erweitert. Damit soll insbesondere für Anwohner der Innenstadt die Parksituation verbessert werden. Am 1. November 2017 soll bekanntermaßen auch in Bad Cannstatt das Parkraum-Management installiert werden: Im Seelberg und Kursaalviertel, in der Altstadt sowie im Gebiet Hofener Straße und im Veielbrunnen.

Als 2011 im Stuttgarter Westen das Parkraum-Management installiert wurde, war der Aufschrei zunächst groß. Anwohner sprachen von Abzocke, denn für 30,70 Euro, die der Ausweis kostet, gab es natürlich keine Stellplatzgarantie; lediglich eine Berechtigung. Auf diese Weise sollten insbesondere Pendler ferngehalten werden, die in den vergangenen Jahren verstärkt in den Randgebieten der City ihr Auto zum Nulltarif abstellten, um anschließend mit dem ÖPNV zur Arbeit zu fahren. Ein Problem, das insbesondere den Bewohnern im Cannstatter Kursaalviertel nur allzu gut bekannt ist.

Doch die Kritik ist im Westen längst verstummt, denn das Parkraum-Management ist ein Erfolg. „Die Auslastung der Parkplätze in den entsprechend ausgewiesenen Bereichen ist um 18 Prozent zurückgegangen“, sagte damals der zuständige Bürgermeister Martin Schairer. Gleichzeitig gebe es tagsüber gut 60 Prozent weniger Falschparker, nachts wurde immerhin ein Rückgang von 30 Prozent registriert.

Aus diesen Gründen hatte der Gemeinderat 2013 beschlossen, das Parkraum-Management auf die übrigen vier Innenstadtbezirke zu erweitern sowie in einigen Innenstadtbereichen von Bad Cannstatt einzuführen. Das Parkraum-Management wird zur Zeit in der zweiten Stufe in weiteren Innenstadtbezirken installiert. In der dritten Stufe ist dann Bad Cannstatt an der Reihe: Seelberg-Ost und Seelberg-West sowie die Altstadt und das Kursaalviertel. Auf Vorschlag der Bürger und des Bezirksbeirats wurden der Veielbrunnen sowie das Gebiet Hofener Straße dazu genommen und entsprechend integriert. Als Starttermin ist der 1. November 2017 vorgesehen.

Die Einführung ist ein großer logistischer wie finanzieller Aufwand. Insgesamt rund 10,8 Millionen Euro kostet das Gesamtpaket, allein für Bad Cannstatt sind fast 1,7 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt muss die Stadt Stuttgart hier 180 Parkscheinautomaten aufstellen und personell mächtig aufstocken. Rund 100 neue Stellen sollen für das stadtweite Parkraum-Management geschaffen werden; unter anderem zum Leeren und Warten der Automaten und natürlich vor allem auch zur Überwachung.

Informationen für Antragsteller

Durch die Neuerung sind alle in der zweiten Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im Bezirk Mitte, Bezirk Süd, Bezirk Ost und im Bezirk Nord im öffentlichen Straßenraum künftig grundsätzlich gebührenpflichtig. Bewohner und Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken.

Anwohner können einen Ausweis auch online oder in allen Bürgerbüros der Innenstadt beantragen. Dort stehen weiterführende Informationen bereit. Wer Wartezeiten im Bürgerbüro vermeiden will, kann den Antrag unter stuttgart.de/parkraummanagement stellen. Hier befindet sich auch eine Kartenübersicht über die betroffenen Bezirke. Bitte den Bereich anklicken, in dem man parken will. Mit der Parkraumbewirtschaftung soll die Parksituation für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher verbessert werden.

Der Bewohnerparkausweis kostet im Jahr 30,70 Euro Verwaltungsgebühr und gilt je nach Wunsch für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate. Damit kann in dem Gebiet, das auf dem Ausweis eingetragen ist, ohne Parkschein geparkt werden. Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet kosten 120 Euro und gelten für ein Jahr.

Künftig gibt es zwei verschiedene Parkbereiche: Kurz- und Langzeitparkplätze. Im Straßenraum sind diese durch das blaue „P“ für Langzeitparkplätze oder das orangefarbene „P“ für Kurzzeitstellplätze am Parkscheinautomaten erkennbar. Die Höchstparkdauer in den Kurzzeitparkbereichen beträgt zwei Stunden. Hier gibt es darüber hinaus eine sogenannte „Brötchentaste“. Mit diesem Ticket kann 30 Minuten kostenlos geparkt werden.

Die Parkgebühr beträgt 10 Cent für 8 Minuten oder 7,20 Euro als Tagespauschale. Das Parken ist werktags, von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig. Die Parkzonen werden hauptsächlich durch das P-Zone-Schild (Parkraumbewirtschaftungszone) beschildert sein.