Die drohenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge stellen die Polizei vor Pro­bleme: Kontrollen sind schwierig. Foto: ADAC/Markus Hannich Quelle: Unbekannt

Stuttgart (jo) - Ab 1. Januar 2018 dürfen Dieselfahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 6 entsprechen, während eines Feinstaubalarms nicht mehr ins Stadtgebiet fahren. Fraglich ist jedoch, wie Verstöße gegen ein Fahrverbot kontrolliert und geahndet werden können. Polizeipräsident Franz Lutz spricht sich für die Blaue Plakette und hohe Bußgelder aus.

Seit die Stadt im Januar 2016 das erste Mal Feinstaubalarm ausgerufen hat, sorgt das Thema für erhitzte Gemüter. Nachdem zunächst auf freiwilliger Basis empfohlen wurde, das Fahrzeug an Feinstaubalarm-Tagen stehen zu lassen, geht die Stadt ab 2018 konsequenter gegen die Luftverschmutzung vor. Dieselfahrzeuge, die nicht der Euro-6-Norm entsprechen, müssen draußen vor der Stadt bleiben. Betroffen sind davon in Stuttgart rund 73 000 Fahrzeuge. Auf welchen Straßen in der Stadt das Verbot konkret gelten wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Verwaltung entwickelt dazu ein Streckenkonzept, das durch entsprechende Schilder gekennzeichnet werden soll. Während des Alarms werden diese Schilder dann ausgeklappt.

Wer das Fahrverbot missachtet, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro bestraft. „An welchen Stellen kontrolliert wird, wissen wir noch nicht“, sagt Claudia Rohde, die Leiterin der Verkehrspolizei. Bei der Auswahl der Kontrollpunkte muss berücksichtigt werden, dass eine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge, die nicht ins Stadtgebiet dürfen, vorhanden sein muss. Komplett aus dem Verkehr werde man niemand ziehen. Denkbar sei, dass man Autofahrer - je nach Kontrollpunkt - auffordert, umzudrehen und auf Bus und Bahn umzusteigen. Wie viele Personen dieser Aufforderung nachkommen werden, sei allerdings fraglich, sagt Rohde. Die Kontrolle bedeute für die Polizeibeamten einen „enormen Aufwand mit geringen Konsequenzen“ für die Verkehrssünder. Erschwerend kommt laut Polizeipräsident Franz Lutz hinzu, dass Mehrfachverstöße nicht registriert und somit auch nicht härter bestraft werden. „Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro wäre eine spürbare Größenordnung, über die man nachdenken sollte.“

Ob es sich bei einem Auto um einen Benziner oder Diesel mit Abgasnorm 5 oder 6 handelt, sei für die Beamten schwer zu überprüfen, sagt Lutz. Selbst aus dem Fahrzeugschein kann man nicht unbedingt herauslesen, welcher Abgasnorm das Auto entspricht.“ Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens im Innenstadtbereich fürchtet Lutz, dass langwierige Kontrollen zu langen Staus führen werden. Der Polizeipräsident befürwortet deshalb eine bessere Erkennung der Abgasnormen von Fahrzeugen durch die Blaue Plakette, die vom Bund bisher abgelehnt wird.