Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten. Es belästigt die Anwohner in den naheliegenden Wohngebieten und schädigt die Umwelt. Quelle: Unbekannt

Von Mathias Kuhn

Am Dienstagabend wurde Uhlbach eingeräuchert. Ein Gartenbesitzer verbrannte Grüngut, Rauchschwaden zogen ins Tal. Anwohner fühlten sich an dem lauen Sommerabend stark belästigt. „Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt eine Abfallbeseitigung dar. Es besteht aber eine generelle Verwertungspflicht“, sagt Lore Mauch vom Umweltamt der Stadt. Gartenfeuer können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe zwischen 100 und 1500 Euro belegt werden. Die Alternative: Grüngut im Wertstoffhof oder am Häkselplatz abgeben.

Anwohner in den Randlagen von Streuobstwiesen in Uhlbach, Rotenberg, aber auch unterhalb der Wangener Höhe oder in der Kreuzhaldenstraße in Hedelfingen sind es zu ihrem Leidwesen gewöhnt: Wenn in den Gärten Hecken zu schneiden oder Gras zu mähen war, stehen anschließend wieder Rauchsäulen in der Luft. Einige Gartenbesitzer beseitigen den Grünmüll, indem sie ihn verbrennen - illegalerweise. So auch am Dienstagabend. „Rauchschwaden zogen durch den Stadtteil und vermiesten einigen Anwohnern den gemütlichen Feierabend im Garten oder auf der Terrasse“, sagt ein Uhlbacher. Immer wieder landen Beschwerden bei den betroffenen Bezirksvorstehern. Und auch bei der Polizei klingelt das Telefon, wenn der Qualm einem Anwohner zu sehr stinkt. „Wir gehen in der Regel der Beschwerde nach und nehmen die Fakten auf“, sagt Polizeisprecher Thomas Geiger.

Die Rechtslage ist eindeutig: Egal, ob der Rauch Nachbarn stört oder nach oben abzieht: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht erlaubt und kann verfolgt werden. „Nach dem Kreislaufwirtschaftgesetz besteht eine generelle Pflicht zur Verwertung, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“, sagt Mauch. In Stuttgart sei dies in der Regel gegeben, meint die stellvertretende Umweltamtsleiterin. Man könne den Grünschnitt im eigenen Garten kompostieren, in der Biotonne entsorgen oder die Gartenabfälle auf Häkselplätzen des Garten-, Friedhofs- und Forstamts in Möhringen und Zuffenhausen abgeben. Seit acht Jahren werden Gartenabfälle aus privaten Haushalten zudem auf dem Wertstoffhof Einödstraße in Hedelfingen angenommen. Pro Anlieferung dürfen bis zu zwei Kubikmeter an Grüngut abgegeben werden - kostenlos. Das Schnittgut sollte gebündelt oder in Grüngutsäcken verpackt sein.

Nicht nur das Bundeskreislaufgesetz, sondern auch eine Landesverordnung gebe strenge Vorgaben über das Verbrennen von Gartenabfällen vor. In ihr sind bestimmte Mindestabstände, die die Gartenbesitzer einhalten müssen, angegeben. „Bei im Einzelfall nachgewiesener Unzumutbarkeit wäre eine Verbrennung demnach nur erlaubt, wenn der Brandort mindestens 50 Meter vom nächsten Gebäude oder Baumbeständen entfernt ist, was in den meisten Gärten nicht gegeben sein dürfte“, so Mauch. Der Abstand zur nächsten Bundes-, Landes- oder Kreisstraße muss mindestens hundert Meter betragen. Gartenbesitzer sollten das Verbot nicht auf die leichte Schulter nehmen oder sich auf die Tradition berufen. Unerlaubtes Verbrennen zählt als Ordnungswidrigkeit und werde auch verfolgt. Nachgewiesene Verstöße können mit einer Geldbuße zwischen 100 und 1500 Euro geahndet werden.

Der Wertstoffhof Einödstraße hat Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie jeden Samstag von 8 bis 13 Uhr geöffnet.