Der Auslöser für das Projekt waren die illegalen Gartenhäuser auf dem Wangener Berg - Probleme gibt es aber in ganz Stuttgart.Archiv Foto: Dietrich Quelle: Unbekannt

(ale) - Sie sind ein Problem in allen Landschaftsschutzgebieten Stuttgarts: illegale Gartenhäuser. Nun geht die Stadt gegen sie vor. In einem Pilotprojekt wurde eine Bestandsaufnahme in zwei Gebieten am Cannstatter Schnarrenberg und in Untertürkheim durchgeführt. Dies ist die gesetzliche Grundlage für ein mögliches Vorgehen des Baurechtsamts. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat im Frühsommer vorgestellt.

„Insgesamt haben wir circa 430 Grundstücke erfasst“, sagt Hans-Jörg Zinkwitz, der Leiter des Amts für Umweltschutz. Für das bislang einmalige Vorgehen hatte der Gemeinderat bereits im vergangenen Doppelhaushalt einen Etat in Höhe von 150 000 Euro bereitgestellt. Die Bestandserfassung wurde von den städtischen Experten in zwei aus ihrer Sicht repräsentativen Landschaftsschutzflächen durchgeführt. Den Wein- und Obstbaulandschaften am „Württemberg und Götzenberg“ in Untertürkheim sowie rund um „Prag - Wolfersberg“ am Cannstatter Schnarrenberg. „Insgesamt wurde eine Fläche von 60 Hektar begangen“, sagt Zinkwitz. Diese seien in erster Linie durch meist offene Weinberggrundstücke sowie kleinere Gartengrundstücke gekennzeichnet. Ein aufwendiges Verfahren.

Schließlich wurden alle Bauten erfasst und mit dem früheren Aussehen des Geländes verglichen. Zudem mussten die Umweltexperten zahlreiche Unterlagen durchforsten, um festzustellen, welche Bauten vor dem Eintreten der jeweiligen Rechtsverordnung für das Landschaftsschutzgebiet errichtet wurden. Denn in den 1960er-Jahren sah die Gesetzeslage noch anders aus. Teilweise war es erlaubt, Gebäude zu errichten.

Die Bestandsaufnahme ist die Grundvoraussetzung für ein mögliches Vorgehen des Baurechtsamts gegen die illegalen Gartenhäuser. Denn trotz zahlreicher Klagen aus der Bevölkerung sind den Gesetzeshütern meist die Hände gebunden. Nach geltendem Recht darf das Baurechtsamt nicht willkürlich gegen einzelne Grundstückseigentümer vorgehen - auch nicht am Wangener Berg. Die Bilder von schweren Gitterzäunen und „palastartigen“ illegalen Häusern, die Bezirksvorsteherin Beate Dietrich bereits 2012 dem Gemeinderat vorgelegt hatte, waren letztendlich der Auslöser des Pilotprojekts. Unabdingbare rechtliche Grundlage ist das planmäßige Vorgehen in einem gesamten Bereich.

Grundsätzlich sind in den Landschaftsschutzgebieten nur Gartenhütten mit einer Raumgröße von maximal 20 Kubikmetern erlaubt. Für alle anderen Bauten benötigt man eine Baugenehmigung. „Die Ergebnisse werden zur Zeit noch ämterübergreifend abgestimmt“, sagt Zinkwitz. Im Frühsommer sollen diese dann dem Stuttgarter Gemeinderat präsentiert werden. Die Stadträte müssen dann eine politische Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen. Zum einen, ob in den untersuchten Bereichen am Cannstatter Schnarrenberg und in Untertürkheim gegen die illegalen Bauten vorgegangen wird, und zum anderen, ob das Pilotprojekt auch auf andere Landschaftsschutzgebiete in der Landeshauptstadt ausgeweitet wird. Die Szenarien können von einem Rückbau bis zur Beseitigungsanordnung reichen. Dies könnte zu einer Klagewelle der Grundstücksbesitzer und Pächter führen. Eine Unterscheidung zwischen liebevollem Wochenendhaus und schäbiger Blechhütte sei nicht möglich.