Der Grüne Pfeil ist seit März 1994 erlaubt. Quelle: Unbekannt

Von Mathias Kuhn

Seit 1. März 1994 ist er im gesamten Bundesgebiet erlaubt: der Grüne Pfeil. Als Ergänzung an Ampeln ermöglicht das Blechschild Autofahrern, trotz Rotlicht rechts abzubiegen. „Allerdings muss zwingend vorher angehalten werden“, warnt Edgar Riester vom Ordnungsamt. Die Untertürkheimer CDU-Fraktion schlägt einen Grünen Pfeil an der Kreuzung Dietbach-/Fellbacher Straße vor. Allerdings gibt es in Stuttgart bisher nur 20 Grüne Pfeile.

Der Ampelausfall an der Ecke Fellbacher-/Dietbach-/Stuttgarter Straße brachte die CDU-Bezirksbeiräte auf die Idee. „Obwohl die Lichtsignalanlage nicht funktionierte, kam es zu keinen größeren Verkehrsbehinderungen“, erklärte CDU-Bezirksbeirat Andreas Hummel und schloss daraus die Folgerung, dass die Stadtverwaltung wenigstens die Anordnung eines Grünen Pfeils überlegen sollte. Die CDU-Bezirksbeiratsfraktion denkt dabei in erster Linie von der Dietbachstraße kommend in Rechtsabbiegerichtung in die Fellbacher Straße. „Vor allem abends und in den Nachtstunden müssen die Autofahrer dort oft warten, obwohl sie keinen Gegenverkehr haben“, sagt Andrea Mathiasch. Ähnlich verhalte es sich für die Autofahrer von der Fellbacher Straße in Richtung Fellbach. Es gab Zustimmung von anderen Fraktionen. Bei der Diskussion um das neue Verkehrskonzept für den Masterplan werde man die Anregungen aufnehmen, so Bezirksvorsteherin Dagmar Wenzel. So haben Anwohner des Lindenschulviertels auch einen Grünen Pfeil für die Rechtsabbiege-Regelung in der Straße „Zum Ölhafen“ angeregt.

„Doch ganz so einfach, wie es sich viele Bürger vorstellen, ist die Einführung des Grünen Pfeils nicht“, gibt Riester zu bedenken. Die Regelung ist eine Reminiszenz an die ehemalige DDR. Dort wurde der „Grüne Pfeil“ bereits 1978 eingeführt. Nach der Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten der damals in der Bundesrepublik geltenden Straßenverkehrsordnung sollte das Blechschild abgeschafft werden, was zu Protesten führte. Studien ergaben dann, dass Kreuzungen mit grünem Pfeil keineswegs gefährlicher sind, was wiederum dazu führte, dass die Regelung am 1. März 1994 Bestandteil der im gesamten Bundesgebiet geltenden Straßenverkehrsordnung wurde.

Im Paragraf 37 der StVO ist vorgeschrieben, wie sich die Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben. Eine Verwaltungsvorschrift legt zudem fest, unter welchen Bedingungen eine Kreuzung mit einem Grünen Pfeil versehen werden kann: Die Regelung komme nur dann in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegte Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Ergänzend dazu hat das Amt für öffentliche Ordnung 14 Ausschlusskriterien festgeschrieben. „So kann der Grüne Pfeil nicht eingerichtet werden, wenn dem Gegenverkehr durch Pfeile in den Ampelsignalen ein konfliktfreies Abbiegen nach links oder ein konfliktfreies Befahren der Kreuzung signalisiert wird“, nennt Riester zwei Kriterien. Zudem darf der Rechtsabbieger keine Gleise von Schienenfahrzeuge und auch keinen für beide Fahrtrichtungen freigegebenen Radweg kreuzen. Ausgeschlossen ist ein Grüner Pfeil auch, wenn den Rechtsabbiegern mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Unmöglich ist ein Grüner Pfeil auch, wenn starke Fußgänger- oder Radfahrströme gekreuzt werden müssen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat zusätzlich empfohlen, den Grünen Pfeil abzulehnen, wenn rechtsabbiegende Busse oder Lastwagen beim Abbiegen aufgrund ihrer Länge zwangsläufig in den Gegenverkehr geraten würden. „Darüber hinaus gibt es Gründe, wieso die Grüne-Pfeil-Regelung aus technischen oder wegen der Verkehrsstruktur keinen Sinn ergeben würde“, so Riester. Beispielsweise, wenn die Ampelanlage den Verkehr mittels Zählschleifen technisch erfasst oder verkehrsabhängig geschalten ist. Da die Technik nicht erkennen kann, ob ein Rechtsabbieger warten muss oder durch den Grünen Pfeil fahren kann, würde dies zu falschen Schaltungen führen. Zudem soll die Regelung nicht zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen und Schleichwegverkehr führen. Dieser Passus könnte auch für die Kreuzung Dietbach-/Fellbacher Straße zutreffen. Immer wieder erhält Riester Vorschläge von Bürgern und Bezirksbeiräten. „Wir haben vor Jahren mehr als 400 vorgeschlagene Kreuzungen mit Rechtsabbiegemöglichkeiten untersucht, konnten aber nur 21 für Grüne Pfeile freigeben“, so Riester. Ein Grüner Pfeil wurde mittlerweile zurückgezogen.

Wer jedoch an einer dieser 20 Kreuzungen steht, sollte eine Regel beachten: Die Autofahrer müssen an der Haltelinie anhalten, bevor sie abbiegen. Wer bei rotem Ampellicht abbiegt, ohne zu stoppen, zahlt mindestens 70 Euro, bei einer Gefährdung bis zu 120 Euro, und erhält einen Punkt in Flensburg.