Aus der Ferne sieht der Aufsatz der Wasserpfeife täuschend echt wie dieses russische Maschinengewehr aus. Foto: Polizei Quelle: Unbekannt

(ale) - Für Aufregung und einen Großeinsatz der Polizei sorgten zwei Männer, die am Donnerstag kurz vor 15 Uhr mit einer täuschend echt aussehenden Kalaschnikow in der Jahnstraße in Fellbach hantierten. Die „Waffe“ stellte sich später als Aufsatz für eine Wasserpfeife heraus. Die Polizei prüft nun, ob ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt. In manchen Fällen kann das für die Täter teuer werden.

Nicht erst seit den schrecklichen Bildern aus München, Würzburg und Ansbach reagieren die Menschen sensibel auf Hinweise möglicher Gewalttaten. Aus dem fahrenden Auto heraus hatten die beiden 19 und 23 Jahre alten Männer mit dem Nachbau des russischen Maschinengewehrs hantiert. Augenzeugen informierten daraufhin die Polizei. „Aus der Ferne war nicht zu erkennen, dass es sich lediglich um eine Attrappe handelte“, sagt Pressesprecher Holger Dienert vom zuständigen Polizeipräsidium Aalen. Nach einer groß angelegten Fahndung mit mehreren Streifenwagen, wurden die beiden Männer auf einem Parkplatz in Schmiden gestellt. Im Kofferraum wurde die vermeintliche Waffe entdeckt. Das „Gewehr“ dient als Zubehörteil oder Aufbausatz einer Wasserpfeife. Die Polizei prüft nun, inwieweit durch das Verhalten der beiden Tatverdächtigen strafrechtliche Verstöße, insbesondere auch in Bezug auf das Waffenrecht, vorliegen. „Denn auch eine solche Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit zu führen, verstößt gegen das Gesetz“, erklärt Dienert. In unklaren Fällen könne dies zu Verwechslungen führen, da die Beamten von einer echten Waffe ausgehen müssen. „Das kann im schlimmsten Fall zu einer Katastrophe führen.“

Aber nicht nur strafrechtlich, sondern auch finanziell können auf Täter, die mit der Angst ihrer Mitmenschen spielen, erhebliche Konsequenzen zukommen. Wer absichtlich und grundlos einen Polizeieinsatz auslöst, muss dafür die Kosten übernehmen. So stellt etwa die Polizei in München pro eingesetztem Beamten und Stunde 54 Euro in Rechnung. Kommt ein Hubschrauber zum Einsatz, werden 3460 Euro pro Stunde fällig. Werden mehrere Hundertschaften samt Hubschrauber eingesetzt, kommt sehr schnell ein Betrag zusammen, den derjenige ein Leben lang abbezahlen muss. Eine finanzielle Obergrenze gibt es nicht, warnt die Polizei mögliche Trittbrettfahrer.

Eine ähnliche Regelung gilt auch in Baden-Württemberg. Finanzielle Forderungen seien im vorliegenden Fall zwar eher unwahrscheinlich, da die Tat von Dritten gemeldet wurde, „dennoch prüfen wir mögliche Ansprüche“, sagt Dienert.

Die Polizei Fellbach bittet um weitere Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 57 720.