Karlsruhe (lsw) - Die Witwe des früheren Atommanagers Axel W. führt den Kampf ihres Mannes mit der Justiz fort: Am 27. Juni wird sein nach einer Anklage erfolgter Rausschmiss aus dem Karlsruher Institut für Technologie vor dem Bundesarbeitsgericht im thüringischen Erfurt verhandelt.

„Ich bin es meinem Mann schuldig“, sagte sie. Der 67-Jährige, der Ende August plötzlich gestorben ist, sah sich als Justizopfer. Er war im sogenannten Karlsruher Atomforscherprozess nach anonymen Hinweisen wegen Korruption angeklagt und kurz darauf entlassen worden - und wurde trotz eines Freispruchs Ende 2013 nicht wieder eingestellt. „Es gab nicht den leisesten Anhaltspunkt für ein wirklich strafbares Verhalten, was die fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte“, sagte sein Anwalt Trutz Graf Kerssenbrock. „Das Leben meines Mandanten wurde dadurch zerstört. Das ist auch der Grund für seinen frühen Tod. Das Ganze hat ihn unglaublich mitgenommen.“

Axel W., geschasster Projekte-Leiter im Stilllegungsbereich des früheren Kernforschungszentrum Karlsruhe, hatte das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) als Nachfolger des Forschungszentrums verklagt. Die damalige Verdachtskündigung ist in zweiter Instanz vom Landesarbeitsgericht bestätigt worden. Dagegen hatte er Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt (Az: 9 AZR 576/15). Axel W. wollte rund 150 000 Euro entgangenes Gehalt, 50 000 Euro Anwaltskosten und bis zu 300 Euro entgangene Rente pro Monat einklagen. Das KIT hatte ihm 15 000 Euro vorgeschlagen.

Zugleich prozessierte er gegen das Land Baden-Württemberg. Er hatte der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vorgeworfen und vom Staat eine Entschädigung in niedriger sechsstelliger Höhe gefordert. Am 5. Juli unterlag er vor dem Landgericht Karlsruhe mit seiner Amtshaftungsklage (Az: 2 O 168/15). Es sei nachvollziehbar gewesen, dass die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Atomforscherprozesses von einem hinreichenden Tatverdacht ausgegangen sei, so das Gericht. Dass Axel W. am Ende freigesprochen wurde, zeige: „Der Rechtsstaat hat funktioniert.“ Dieses Verfahren ruht derzeit.

Im sogenannten Atomforscherprozess standen insgesamt fünf Angeklagte vor Gericht: drei ehemalige Führungskräfte des Forschungszentrums wegen Vorteilsannahme und zwei Repräsentanten einer Entsorgungsfirma wegen Vorteilsgewährung. Alle wurden freigesprochen. Ein Firmenvertreter, mit dem Axel W. befreundet war, ist nicht lange nach Ende des Prozesses - in letzter Instanz ging das strafrechtliche Verfahren bis zum BGH - gestorben.