Viel Papier: Die Wahlberechtigten erhalten in diesen Tagen die Stimmzettel. Foto: dpa/Sebastian Gollnow - dpa/Sebastian Gollnow

Die mehr als 450 000 Wahlberechtigten in Stuttgart erhalten dieser Tage Post von der Stadtverwaltung: einen dicken Umschlag mit den Stimmzetteln für die Kommunalwahl. Die kann man jetzt schon ausfüllen.

Untertürkheim Die mehr als 450 000 Wahlberechtigten in Stuttgart bekommen dieser Tage Post von der Stadtverwaltung: einen dicken Umschlag mit den gelben Stimmzetteln für die Kommunalwahl. Diese dürfen nämlich schon vor dem Urnengang ausgefüllt und dann am 26. Mai im Wahllokal abgegeben werden. Denn der Urnengang ist für die Wähler mit etwas Arbeit verbunden. Die Zeit zum Ausfüllen sollte man sich auch nehmen, denn das Verfahren ist Demokratie pur, weil man sich direkt einmischen und somit die Personalplanung der Parteien kräftig durcheinanderwirbeln kann: Kreuzt man Kandidaten an, die weit unten auf der Liste der Partei stehen, so rücken diese bei der Auszählung nach oben und verdrängen dort vermeintlich aussichtsreich platzierte Bewerber. Der Wähler kann sich also seinen „Wunschgemeinderat“ zusammenstellen.

In diesem Jahr ist die Qual der Wahl größer denn je: Insgesamt kandidieren 913 Männer und Frauen für den Stuttgarter Gemeinderat – nur 1999 waren es mehr (938). Zugelassen sind 20 Parteien und Wählervereinigungen, so viele wie noch nie. Nicht jede allerdings nutzt die Möglichkeit, 60 Bewerber aufzustellen. Sieben Listen weisen weniger Kandidaten auf. Die Feministische Liste zum Beispiel hat gerade mal 6 Kandidaten, die Initiative „Kein Fahrverbot in Stuttgart“ 22. Im Stadtparlament sind 60 Plätze zu besetzen – entsprechend viele Stimmen hat jeder wahlberechtigte Bürger. Und die kann man auf verschiedene Arten vergeben:

Listenwahl: Wer alle Stimmen einer Partei oder Wählervereinigung geben will, kann den entsprechenden Stimmzettel unverändert, also ohne weitere Kennzeichnung abgeben. Jeder Kandidat erhält dann eine Stimme. Enthält diese Liste weniger als 60 Kandidaten, verschenkt der Wähler einen Teil seiner Stimmen.

Kumulieren: Kumulieren heißt, Stimmen anhäufen. Man darf einem einzelnen Kandidaten eine, zwei oder höchstens drei Stimmen geben. Die jeweilige Stimmenanzahl für die Bewerber muss im Kästchen rechts neben dem Namen notiert werden. Insgesamt dürfen es nicht mehr als 60 Stimmen sein. Weniger schon, aber dann verschenkt man Stimmen. Kumulieren darf man sowohl auf einem Stimmzettel als auch über alle Stimmzettel hinweg.

Panaschieren: Panaschieren bezeichnet die Möglichkeit zur Übertragung von Kandidaten von einer Liste auf eine andere. Das bietet sich vor allem an, wenn man nur einen Stimmzettel benutzen will, aber auch einige Bewerber anderer Parteien wählen will. Dann können auf dem Stimmzettel die Namen der Wunsch-Kandidaten handschriftlich in die freien Zeilen eingetragen werden. Eine solche Änderung des Stimmzettels erfordert jedoch, dass man dann, weil nun mehr als 60 Namen auf der Liste stehen, alle bevorzugten Kandidaten kennzeichnen muss – entweder mit Kreuzen oder der Stimmenanzahl. Das Streichen von nicht gewünschten Bewerbern reicht nicht aus.

Falls sich jemand beim Ausfüllen daheim auf dem Stimmzettel verschrieben hat, bekommt er im Wahllokal einen neuen und kann ihn dort ausfüllen. Wird der Stimmzettel ganz durchgestrichen, gilt er als ungültig. Und auch nur eine Stimme zuviel bedeutet, dass die gesamte Stimmabgabe ungültig ist. Die wenigsten Wähler allerdings verzählen sich: Bei der Kommunalwahl 2014 lag die Quote der ungültigen Stimmen bei gerade mal 1,9 Prozent. Fast die Hälfte aller Stuttgarter Wahlbürger hatte übrigens die einfache Variante der Listenwahl genutzt hat. Die Stimmzettel für die Kommunalwahl werden erst an den beiden Folgetagen des Urnengangs ausgezählt. Das vorläufige Ergebnis der Gemeinderatswahl wird voraussichtlich am Dienstag, 28. Mai, gegen 16 Uhr vorliegen.

Gleichzeitig per Post vorab verschickt werden übrigens auch die orangefarbenen Stimmzettel für die Regionalwahl. Die rosa Stimmzettel für die Europawahl werden hingegen erst im Wahllokal ausgegeben. Jeder Wahlberechtigte sollte bis morgen, 18. Mai, seine Kommunalwahl-Stimmzettel erhalten haben. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss diese bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, beantragen. Am einfachsten geht das online. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits versandt. Wer bisher noch keine erhalten hat, muss davon ausgehen, dass er nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist und somit nicht wählen kann. Wahlberechtigte, deren Wahlbenachrichtigung abhandengekommen ist, können trotzdem wählen, wenn sie sich in ihrem Wahlraum mit Personalausweis oder Pass ausweisen.

Infos rund ums Thema gibt es unter www.meine-stimme-fuer-stuttgart.de. Bei Fragen kann man sich an die Wahl-Hotline unter 0711/216-92233 wenden.